Rechtsanwalt Joachim Gnaß

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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsrecht und dem Referendariat mit dem Schwerpunkt Strafrecht war ich vor der Gründung meiner jetzigen Kanzlei als angestellter Rechtsanwalt tätig. Von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich Mandanten im Mietrecht beraten sowie außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Weiterhin bin ich seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt als Strafverteidiger tätig.

Meine Tätigkeit verstehe ich vor allem als Dienstleistung, die geprägt ist von fachlicher Kompetenz. Ich lege viel Wert auf eine qualifizierte Rechtsberatung, die die konkreten Umstände des jeweiligen Falles berücksichtigt und die auch über gegebene Risiken und gegebenenfalls entstehende Kosten informiert.

Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts kann die anwaltliche Vertretung für den Beschuldigten von grundlegender Bedeutung sein. Da die entscheidenden Weichenstellungen in einem Strafverfahren häufig früh erfolgen, sollte der Beschuldigte zum Beispiel nach dem Erhalt eienr Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann nach Akteneinsicht die Verteidigungsmöglichkeiten beurteilen und eine für den Einzelfall passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.

Ich vertrete Mandanten im gesamten Bereich des Strafrechts. Zu den besonderen Kernkompetenzen gehören die Verteidigung bei dem Tatvorwurf von

  • Eigentums- und Vermögensdelikten (u. a. Diebstahl, schwerer Diebstahl, Betrug)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung usw.)
  • Nötigung, Beleidigung, Üble Nachrede, Nachstellung
  • Falsche Verdächtigung, Aussagedelikte
Ich behandle als Einzelanwalt jeden Fall äußerst diskret und nehme mir auch bei „nicht so schweren“ Tatvorwürfen wie zum bei „kleineren“ Diebstählen stets Zeit die Sach- und Rechtslage genau zu analysieren um für meine Mandantschaft das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Mietrecht

Ich berate und Vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Bereichen des Mietrechts. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit innerhalb des Bereichs des Mietrechts liegt im Wohnraummietrecht, zu dem zahlreiche besondere gesetzliche Bestimmungen existieren.

Besonders bei dem Erhalt einer Kündigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs, sollte juristische Beratung in Anspruch genommen werden. Eine Kündigung sollte stets auf ihre formale Wirksamkeit geprüft werden und fachlich beurteilt werden, ob eine Rechtsverteidigung gegen die Kündigung erfolgsversprechend ist.
Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Rückzahlung der Kaution, der Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln, usw. stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Terminvereinbarung

Gerne begrüße ich Sie in meiner Kanzlei in der Osnabrücker Innenstadt. Einen Termin für eine Erstberatung können Sie unter der Telefonnummer: 0541/120 988 60 oder über das auf dieser Seite befindliche Kontaktformular vereinbaren.

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Kanzlei:

Rechtsanwalt Joachim Gnaß

Anschrift:

Herrenteichstraße 1
49074 Osnabrück Innenstadt
DEUTSCHLAND

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Internet:
www.ra-gnass.de

Meine Rechtsgebiete:

  • Strafrecht
  • Mietrecht
  • Zivilrecht