Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Fachanwältin für Sozialrecht
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Ich bin vorrangig auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher (individual- und kollektivrechtlicher), sowie sozialversicherungsrechtlicher Fallgestaltungen ausgerichtet.
Im Bereich Arbeitsrecht vertrete ich sowohl rechtliche Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten, als auch von Arbeitgebern. Gleichermaßen stehe ich Unternehmen, als auch Versicherten für Beratung und Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit den jeweiligen Sozialversicherungsträgern zur Verfügung.
Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus in Großunternehmen habe ich Einblick in betriebliche Abläufe erhalten. Ich bin daher in der Lage, mich in Problemgestaltungen, die sich im individuellen Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen den jeweiligen Betriebspartnern ergeben können, hineinzuversetzen.
Insbesondere die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate für Arbeitnehmer ist häufig mit einer Vielzahl sozialversicherungsrechtlicher Aspekte (z.B. Schwerbehindertenrecht, Übergang von Rente ins Erwerbsleben, Auseinandersetzungen mit Krankenkassen, der Agentur für Arbeit etc.) vernetzt. Aufgrund meiner Kenntnisse im Sozialrecht kann ich Ihnen eine umfassende individuelle Beratung „aus einer Hand“ bieten, ohne auf das Wissen externer Kooperationspartner zurückgreifen zu müssen.
Fachanwaltstitel:
Die Befugnis zum Führen eines Fachanwaltstitels erhält nach Vergabe durch die zuständige Rechtsanwaltskammer, wer einen entsprechenden Fachanwaltskurs mit Klausuren erfolgreich absolviert hat und eine intensive Tätigkeit im jeweiligen Bereich durch Bearbeitung von praktischen Fällen nachgewiesen hat. Das Führen des Titels verpflichtet zu regelmäßigen Fortbildungen.
Philosophie der Kanzlei:
Mitdenken heißt auch, sich in den Gegner hineinzuversetzen.
Gebühren:
Meine anwaltlichen Gebühren bemessen sich nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der dazu gehörigen Gebührentabelle. Die Höhe des anzusetzenden anwaltlichen Gebührensatzes richtet sich in der Regel nach dem Wert des Streitgegenstands.
In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist nach dem RVG häufig nicht der Wert des Streitgegenstands maßgeblich, es gelten stattdessen sogenannte Rahmengebühren.
Je nach zu erwartendem Arbeitsumfang im jeweiligen Mandat schlage ich eine angemessene Stundensatzvergütung vor.
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