Rechtsanwalt Jürgen Nath
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...bei der Rechtsanwaltskanzlei Nath & Kollegen im Herzen von München!
Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Als Spezialisten mit fachanwaltlicher Qualifikation sowie langjähriger Erfahrung beraten und vertreten wir sowohl Unternehmen bzw. Arbeitgeber als auch Privatkunden bzw. Arbeitnehmer.
Darüber hinaus bietet die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte Jürgen Nath, Klaus Peter Nath, Raffael Nath und Denis Lanzinner unseren Klienten kompetente anwaltliche Betreuung in anderen Bereichen des Zivil-, Wirtschafts- und Sozialrechts.
Die Kanzlei
Konzentration auf das Wesentliche: unsere Mandanten
Unser spezialisiertes Anwaltsbüro deckt naturgemäß nicht das vollständige Leistungsspektrum von Großkanzleien ab. Unserer Erfahrung nach kann dies aber durchaus im Interesse der Mandanten liegen:
■Wir sind in der Lage, uns an den individuellen Interessen unserer Mandanten zu orientieren und kommen ihren Bedürfnissen hinsichtlich Zeit, Inhalt und Kosten der Beratung in hohem Maße entgegen.
■Unsere Mandanten haben jeweils einen festen Ansprechpartner, der ihren Fall kennt und diesen durchgehend betreut.
■Die Spezialisierung auf Kerngebiete und eine kontinuierliche Fortbildung stellen die konstante Kompetenz und Sachkunde unserer Anwälte sicher. – Dies ist außerordentlich wichtig in Bereichen, in denen sich die Rechtsprechung rasant fortentwickelt und laufend neue Gesetze und Gesetzesänderungen zu beachten sind.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der fachlichen Qualifikation und der kontinuierlichen Weiterbildung unserer Anwälte. Fast alle Anwälte sind Fachanwälte für eines der Schwerpunktthemen der Kanzlei.
Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind an allen Gerichten der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit sowie an allen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt. Die Rechtsanwälte Nath sowie Rechtsanwalt Günter sind darüber hinaus auch am Oberlandesgericht München sowie am Bayerischen Obersten Landesgericht zugelassen.
Rechtsanwalt Jürgen Nath: Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungen, Arbeitnehmerüberlassung, Betriebsverfassung, Betriebsübergang
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