Impressum
Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):
Rechtsanwaltskanzlei Klaus-Dieter Haas
Am Mühlrain 4
69151 Neckargemünd
Telefon: 06223 2223
Telefax: 06223 2241
www.rechtsanwalthaas.derakdhaas@hotmail.com
Diese Person zeichnet zugleich für den Inhalt verantwortlich gemäß § 5 TMG.
USt-ID-Nr.: DE197997824
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe sowie des Deutschen Anwaltvereins
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Reinhold Frank Str. 72
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 25340
Fax: 0721 26627
E-Mail: info@rak-karlsruhe.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Baden-Württemberg) verliehen.
Niedergelassen im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Heidelberg, der Landgerichte Heidelberg und Mannheim und des Oberlandesgerichts Karlsruhe, zugelassen an den Landgerichten Heidelberg und Mannheim, vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Die Tätigkeit des Anwalts unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 250.000,00 zu unterhalten. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 51 BRAO. Die Berufshaftpflichtversicherung von RA Haas: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug, so weit die Bestimmungen zum Versicherungsschutz mit Auslandsbezug in den besonderen Bedingungen nichts anderes Regeln, gemäß Teil 2 BBR-RA: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten a) über in anderen Staaten eingerichtete und unterhaltene Kanzleien und Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Umfasst sind Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.