Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Erbrecht
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Die Wahl eines Anwalts ist in erster Linie eine Vertrauenssache.
Als Mandant vertrauen Sie Ihrem Anwalt persönliche, oft höchst private Informationen an, die Sie in den besten Händen wissen müssen. Sie müssen ihm nicht nur vom Kopf her, sondern auch aus dem Bauch heraus vertrauen. Damit wir optimal für Sie arbeiten können, brauchen wir Ihr Vertrauen und Ihre Ehrlichkeit, und umgekehrt sind wir ehrlich Ihnen gegenüber. Wir sind offen, was unser Können, unser Know-how und unsere Kompetenz angeht. Im gegebenen Fall scheuen wir uns nicht, einen Mandanten an einen Kollegen zu verweisen oder die Unterstützung externer Fachleute anzufordern.
Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber die Zukunft gestalten.
Wenn Sie rechtzeitig unsere Hilfe in Anspruch nehmen, können wir gemeinsam potentiellen Konfliktsituationen vorbeugen. Mandant und Anwalt müssen die Dinge akzeptieren, die sie nicht ändern können, und aktiv werden, wo etwas geändert werden kann. Wir beraten und unterstützen Sie dabei, herauszufinden, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Konsequenzen Sie ziehen können.
Wir arbeiten hoch motiviert und ergebnisorientiert.
Information und Zeit sind in unseren Augen die wichtigsten Güter unserer Mandanten. Daher bemühen wir uns mit vollem Engagement, keine Zeit zu verlieren, Sie umfassend zu beraten und effizient für Ihre Rechte in Ihrer individuellen Situation einzutreten. Erfolgreiche Mandatsbearbeitung bedeutet für uns, dass wir Ihnen mit Fach- und Rechtskenntnis, Professionalität, Einsatzbereitschaft und Willensstärke zur Seite stehen.
Wir bleiben immer auf dem neuesten Stand.
Recht und Rechtsprechung unterliegen ständigen Veränderungen. Daher sind laufende Fort- und Weiterbildungen sowie der Erwerb zusätzlicher Qualifikationen für uns selbstverständlich.
Wir verfügen über ein effizientes Netzwerk.
Um unseren Mandanten eine umfassende Betreuung zu gewährleisten, kooperieren wir bei Bedarf mit Fachleuten aus anderen Bereichen wie Unternehmensberatungen, Banken oder Venture Capital Unternehmen.
Wir sind flexibel und mobil.
Nach Absprache sind wir 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche für Sie erreichbar.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter
Gründer und Seniorpartner der Anwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen, studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie Politikwissenschaften an der Hochschule für Politik in München. 1990 legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab, 1993 folgten das zweite juristische Staatsexamen und der Abschluss des Politikstudiums als Diplomaticus Scientiae politicae Univ. (Dipl.sc.pol.Univ.). Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht (FAStR), Anwalt für Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Strafrecht (FAStrR) und Executive Master of international and european Business Law (M.B.L.-HSG). 2006 erlangte er in München magna cum laude die Doktorwürde. Thema seiner Promotion ist "Die offene Koordinierung in der EU"ein Thema an der Schnittstelle von Europa- und Staatsrecht einerseits und Realpolitik andererseits.
Seit 1993 ist Herr Dr. Höchstetter als Rechtsanwalt zugelassen und Seniorpartner der Anwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen. Seit Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit veröffentlicht er laufend Beiträge zu aktuellen Fragen aus der aktuellen Rechtspraxis. Herr Dr. Höchstetter verfügt über Berufserfahrung in der freien Wirtschaft (u.a. Unternehmensberatung Roland Berger, Hewlett Packard) und übernahm in der Vergangenheit diverse Lehraufträge und ist regelmäßig als Referent zu ausgewählten Themen tätig. Darüber hinaus war er wiederholt bei Fernsehauftritten zu juristischen Fragestellungen zu sehen. Herr Dr. Höchstetter spricht fließend Englisch und Französisch sowie Spanisch. Er ist Mitglied in diversen Verbänden und Vereinigungen, namentlich in der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft, der Deutschen Auslandsgesellschaft, diversen juristischen Vereinigungen, im Deutschen Fachjournalisten Verband (DFJV) sowie im Ausschuss für Steuerrecht und im Ausschuss für Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
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