Rechtsanwalt Martin Mücke
Fachanwalt für Erbrecht
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Sie haben durch verschiedenste Veröffentlichungen zur Kenntnis nehmen dürfen, dass zum 1.7.2004 ein neues Gebührenrecht für Rechtsanwälte in Kraft tritt.
Sie sind zugleich darüber informiert worden, dass dieses Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz zu einem erheblichen Anstieg der Anwaltshonorare führen wird.
Dies ist nur die eine Seite der Medaille.
Richtig ist, dass es zu einer erheblichen Steigerung von Anwaltsgebühren im zivilrechtlichen Bereich kommen wird, wenn eine Rechtsangelegenheit AUSSERGERICHTLICH und EINVERNEHMLICH erledigt wird.
Das ist rechtspolitisch auch so gewollt.
Der Gesetzgeber will durch die Novellierung der Anwaltsvergütung erreichen, dass die angeblich überlasteten Gerichte entlastet werden, indem durch die Anhebung der AUSSERGERICHTLICHEN Vergütung der Anwälte ein Anreiz geschaffen wird, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Diese Verfahrensweise ist jedoch in den seltensten Fällen im Interesse des rechtssuchenden Bürgers.
Ganz anders ist dies, wenn es zu einer gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte kommt. Hier wird sogar eine Senkung der Gebühren aufgrund des Wegfalles der sogenannten Beweisgebühr eintreten.
Unserer Kanzlei wird sich daher auch weiterhin treu bleiben, für Ihre berechtigten Ansprüche, insbesondere auch auf gerichtlichem Wege, zu streiten, selbst dann, wenn dies vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.
Diese Form der Interessenvertretung hat zudem für Sie den Vorteil, dass sich die Kosten nicht oder nur ganz minimal erhöhen werden.
Darüber hinaus sieht auch die gesetzliche Regelung die Möglichkeit der Kostenerstattung NUR im gerichtlichen Verfahren vor.
Martin Mücke
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Fachanwalt für Erbrecht
Persönliche Daten
geb. 13.11.1954 in Bielefeld
Verheiratet, 2 Kinder
Ausbildung
1974 - 1980 Einstufige Juristenausbildung Bielefeld
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwalt seit Februar 1980
Notar seit April 1996
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
seit April 2006
Fachanwalt für Erbrecht seit März 2008
Mitgliedschaften
Josef-Humar-Institut e.V.
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG des DAV e.V.
Mietgerichtstag e.V.
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bielefeld
Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV e.V.
Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im DAV e.V.
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Sonstiges
Vorsitzender des Bielefelder Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereines
stellvertretender Vorsitzender des Haus & Grund Landesverbandes Ostwestfalen-Lippe e.V.
stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Eintracht Bielefeld e.V.
Vertretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten
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