Rechtsanwalt Michael Doll
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Wir beraten Sie in allen Rechtsfragen kompetent, zügig und zuverlässig. Sowohl bei der kontinuierlichen Betreuung Ihrer Firma, wie auch beim Forderungsinkasso oder Ihren ganz privaten Angelegenheiten.
Unser Team kompetenter Anwälte, spezialisiert auf unterschiedlichen Rechtsgebieten, betreut Sie individuell und engagiert.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Kanzlei, die im Jahre 1962 gegründet wurde. Unsere Kompetenz sichern wir darüber hinaus durch laufende Fortbildung, insbesondere auf unseren Schwerpunktgebieten.
Unsere Kanzlei ist Mitglied in der advounion, der größten Vereinigung von Korrespondenzanwälten, die in ganz Deutschland, aber auch im europäischen Ausland und in den USA, tätig sind.
Wir sind darüber hinaus Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und engagiert in zahlreichen Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins wie der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht.
Ich vertrete und berate Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
• Ordnungswidrigkeiten
• Verkehrsstrafrecht
• Vermögens- und Bestechungsdelikte
• Pflichtverteidigung
• Nebenklage
• Opferbeistand bzw. Opferhilfe
• Zeugenbeistand
• Adhäsion
• Jugendstrafrecht
• Rechtsschutz gegen Strafbefehl
• Berufung
• Haftsachen (Haftverschonung, Haftaufschub, Rechtsschutz gegen Haftbefehl, Haftbeschwerde, Amnestie, Gnadengesuche, Bewährung, Aussetzung des Strafrestes etc.)
• Verteidigungsschrift etc.
• Strafvollstreckungsmaßnahmen
• Revisionen in Strafsachen
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über Erfahrung und besondere Kenntnis im Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden.
Ich nutze für Sie diverse Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungs- und im Hauptverfahren aus.
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.
Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Sache.
Strafrecht
Rechtsanwalt Doll, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins und kämpft als erfahrener Strafverteidiger für Ihre Rechte. Er setzt sich für ein faires, prozessordnungsgemäßes Verfahren ein. Je früher die Verteidigung beginnt, umso größer sind die Möglichkeiten, möglichst schon im Ermittlungsverfahren eine durchdachte Strategie zu entwickeln. Spätestens nach Anfordern der amtlichen Ermittlungsakte weiß der Verteidiger, über welches Wissen die Ermittlungsbehörden verfügen. Darüber hinaus überwacht er für Sie die gerade in Strafsachen einzuhaltenden kurzen Fristen, damit Ihnen nicht schon im Falle einer Fristversäumnis nicht mehr gut zu machende Nachteile entstehen.
Rechtsanwalt Doll vertritt Sie auch als Opferbeistand oder im Rahmen der Nebenklage. Die Opferrechte wurden in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber ständig verbessert. Rechtsanwalt Doll kann Sie darüber beraten, welche Rechte Ihnen zustehen. Oft lassen sich zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auf Zahlung von Schmerzensgeld, schon im Strafprozess durchsetzen, ohne dass dann noch ein Zivilprozess durchgeführt werden müsste (sog. Adhäsion). Nicht selten kann man auch erwirken, dass Opfer in der mündlichen Hauptverhandlung nicht noch einmal aussagen müssen.
Verkehrsrecht
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Doll, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, stellt das Verkehrsrecht dar. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und hat in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts umfassende Erfahrungen gesammelt.
Im Verkehrszivilrecht reguliert Rechtsanwalt Doll für Sie die Folgen von Verkehrsunfällen. Unterschätzen Sie nicht, mit wem Sie es auf der Gegenseite zu tun haben. Der Umgang mit Haftpflichtversicherungen gestaltet sich oft schwierig. Kennen Sie sämtliche Schadenspositionen, die Sie geltend machen können? Beachten Sie dabei nicht die Feinheiten in Bezug auf jede einzelne Schadensposition, sind Kürzungen Ihrer Ansprüche oft vorprogrammiert. Nutzen Sie dabei die Chance, einen Rechtsanwalt unentgeltlich an Ihrer Seite zu haben. Viele wissen nicht, dass die Rechtsanwaltsgebühren im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls als eigene Schadensposition von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.
Ein weiterer Bereich des Verkehrszivilrechts stellt das Autokaufrecht dar. Haben Sie einen Gebrauchtwagen erworben, der nicht das hält, was Sie sich versprochen haben? Es gibt zahlreiche Anspruchsgrundlagen, deren Anwendung wiederum unterschiedlichste Voraussetzungen haben. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Doll über die in Ihrem Fall in Betracht kommenden Regelungsmöglichkeiten informieren. Auch hier gilt es, nicht zu zögern, da oft bereits mit der Fahrzeugübergabe wichtige Fristen zu laufen beginnen, die man einhalten sollte, um seine Rechte umfassend geltend machen zu können.
Im Verkehrsstrafrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Doll dabei, die richtigen Schritte im Umgang mit den Ermittlungsbehörden zu machen (s.o. unter Strafrecht). Geht es um den Führerschein, steht regelmäßig eine Menge auf dem Spiel. Es gilt also, sich über seine Rechte und Möglichkeiten so früh wie möglich umfassend zu informieren.
Wirft man Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Abstandsunterschreitung oder einen Rotlichtverstoß vor, geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten, die hohe Bußgelder, Punkte im Verkehrszentralregister und Fahrverbote zur Folge haben können. Wie im Strafrecht gilt auch hier: nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen. Lassen Sie über Ihren Verteidiger die Akte anfordern, um sich danach über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren zu lassen. Nicht immer wurde das eingesetzte Messgerät ordnungsgemäß bedient oder liegt ein gültiger Eichschein vor.
Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es regelmäßig um führerscheinrechtliche Fragen. Haben Sie zu viele Punkte im Verkehrszentralregister? Hat sich die Verwaltungsbehörde mit Ihnen in Verbindung gesetzt? Verlangt die Führerscheinstelle die Beibringung einer MPU oder wird mit der Entziehung der Fahrerlaubnis gedroht? Rechtsanwalt Doll steht Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Verfügung.
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