Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Gubitz
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Die Spezialisierung auf das Strafrecht bezieht sich auf alle Teilbereiche, z.B.
· Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Betrug, Untreue, Korruption)
· Betäubungsmittelstrafsachen (z.B. Besitz von und Handel mit Drogen)
· Kapitaldelikte (z.B. Mord und Totschlag)
· Jugendstrafsachen (Verteidigung im Spannungsfeld zur Erziehung)
· Revisionsrecht (Überprüfung eines Urteils auf Rechtsfehler)
und alle Stadien des Verfahrens
· Compliance (Beratung von Unternehmen im Vorfeld strafbarer Handlungen)
· Ermittlungsverfahren (es gibt nur eine polizeiliche Ladung)
· Zwischenverfahren (eine Anklage ist erhoben)
· Hauptverfahren (die Anklage ist vom Gericht zugelassen)
· Rechtsmittelinstanz (ein Urteil ist ergangen, aber noch nicht rechtskräftig)
· Wiederaufnahme (in Ausnahmefällen gegen rechtskräftige Urteile möglich).
Die Beratung und Verteidigung erstreckt sich dabei selbstverständlich auf mit den strafrechtlichen Vorwürfen zusammenhängende Rechtsfragen in Disziplinar- und berufsrechtlichen Verfahren sowie die Abwehr von Schadensersatzforderungen, insbesondere auch Organhaftungsansprüchen. Darüber hinaus sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Gubitz und Schaar als Lehrbeauftragte für Vernehmungslehre an der Universität Kiel tätig und Prof. Dr. Gubitz auch als Lehrbeauftragter für Strafprozessrecht an der Universität Bochum.
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