Rechtsanwalt Michael Weiss
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Droht oder erfolgte eine Verhaftung oder Durchsuchung, sind Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen worden? Haben Sie eine Anklage erhalten oder müssen Sie vor Gericht? Egal welche Probleme Sie haben, suchen Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Fachanwalt. Herr Rechtsanwalt Weiss berät Sie umfassend und vertritt Mandanten bundesweit vor allen Gerichten.
Sofern Sie eine Pflichtverteidiger suchen, besteht auch selbstverständlich hierzu die Bereitschaft der Übernahme.
Sind Sie geblitzt oder mit Alkohol am Steuer erwischt worden, waren Sie zu schnell oder haben zu wenig Abstand eingehalten? Auch dann sollten Sie unbedingt den Rat eines Fachanwaltes suchen. Nicht selten kann so noch Ihr Führerschein gerettet werden.
Herr Rechtsanwalt Weiss übernimmt auch die komplette Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls, Sie sparen sich so viel Zeit und Ärger mit der gegnerischen Versicherung.
Mehr Infos erhalten Sie auf der Homepage: www.weiss-wunderle.de
Rechtsanwalt Weiss - Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Eine professionelle und seriöse Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnisse und Erfahrung. Sofern Sie nach Rat und Unterstützung im Bereich der Strafrechtspflege oder Verkehrsrecht suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an den Fachanwalt für Strafrecht oder Verkehrsrecht wenden.
Der Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. und Verkehrsrechts. Durch diese Spezialisierung wird nicht nur eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden gewährleistet, sondern auch sichergestellt, dass eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege und im Verkehrsrecht stattfindet.
Der Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht muss seine besondere Qualifikation vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen.
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