Rechtsanwalt Oliver Riedel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Als in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt bin ich an allen deutschen Gerichten, insbesondere bei allen Zivil- und Arbeitsgerichten einschließlich des Bundesarbeitsgerichts auftrittsberechtigt, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen.
Großen Wert lege ich darauf, meine Mandanten persönlich und individuell zu betreuen und stets sehr gut erreichbar zu sein. Ein erbetener Rückruf wird stets kurzfristig, im Regelfall noch am selben Tage erfolgen.
Ich bin Inhaber der aktuellen Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main und des Anwaltsvereins Offenbach. Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Sozialrecht.
Das Arbeitsrecht gehört zu meiner Kernkompetenz. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Manager und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, vor allem bei Kündigungen. Daneben berate und vertrete ich im Familienrecht (vor allem Scheidung, Unterhalt und Gewaltschutz) und im Sozialrecht (Arbeitslosengeld I bzw. II und Teilhabeassistenz).
Kontaktieren Sie mich unter der Tel. 069 / 83 00 72 91.
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