Rechtsanwalt Paul Vogel VOGEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Standort / Anfahrt
Bei der Einbindung von Google Maps übermitteln wir Daten an Google LLC. Wenn Sie in die Nutzung von Google Maps einwilligen möchten, klicken Sie bitte auf "OK". Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Fon: 0049 30 400 54 044
Fax: 0049 30 400 54 045
Konferenzsaal Friedrichstr. 125
Auswärtige Sprechtage finden regelmäßig in den großen deutschen Städten statt. Nahezu wöchentlich dagegen in München, London und Zürich (Post jedoch nur nach Berlin):
München
Fon: 0049 89 59997400
muenchen@vogellaw.de
Baden Baden
Fon: 0049 7221 9250974
baden@vogellaw.de
London
Fon: 0044 2077706344
london@vogellaw.de
Kooperation mit der Secret Agent Ltd. London
secret-agent.net
Zürich
zuerich@vogellaw.de
Mitglied Dt.-Schweizerische Juristenvereinigung
dsjv.ch
Die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut weltweit internationale Mandate zusammen mit kooperierenden im jeweiligen Land niedergelassenen Kollegen. Besonders häufig kommt jedoch Englisches Recht, Französisches Recht, Schweizerisches Recht, Österreichisches Recht sowie das Recht der diversen US-Bundesstaaten zum Tragen.
Oft erstreckt sich der Tätigkeitsbereich auf Problemlösungen im Zusammenhang mit "Betrugshandlungen". Solche können sich im Steuerrecht (Steuerhinterziehung etc.), Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Erbrecht, Eherecht, Vertragsrecht etc. ergeben.
Unsere Mandanten stehen im öffentlichen Leben. Besondere Diskretion / Fingerspitzengefühl auch hinsichtlich des Medieninteresses sind selbstverständlich.
Zur Beweisermittlung bedienen wir uns bekannter Detekteien (als Generalübernehmer fungiert hier oft die weltweit tätige Secret Agent Ltd, secret-agent.net) und unterstützen Sie bis zur Vermögensrückführung, welche wiederum durch spezialisierte Kooperationspartner durchgeführt wird.
Detekteien / Ermittler unterstützen uns auch i.R.d. Forensic Services bei der Sachverhaltsaufklärung. Bestätigt sich ein Verdacht, wird er gerichtsverwertbar aufbereitet. Können Forderungen nicht realisiert werden, lassen wir den Verbleib der Gelder durch Vermögensermittler prüfen (Zu beachten ist, dass Aufsichtsgremien gem. §§ 91 II, 93 II, 116 AktG, § 43 I, II GmbHG bei entspr. Anlass zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitarbeiter verpflichtet sind).
Die Vorhaben unterliegen strengster Diskretion. Das betroffene Unternehmen / die betroffene Person kann selbst entscheiden, ob sie den Vorgang intern lösen oder durch Kommunikation an Strafverfolgungsorgane / Gerichte nach außen tragen möchte. Die Beurteilung dieser Fragestellung kann entweder durch einen entspr. geschulten Mitarbeiterstab der Mandantschaft oder durch mit uns kooperierende Spezialisten erfolgen. Auch präventive Maßnahmen im Vorfeld sind möglich.
Standort / Anfahrt
Bei der Einbindung von Google Maps übermitteln wir Daten an Google LLC. Wenn Sie in die Nutzung von Google Maps einwilligen möchten, klicken Sie bitte auf "OK". Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung.