Rechtsanwalt Peter A. Aßmann
Fachanwalt für Medizinrecht
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Die Hauptstelle befindet sich in Bonn,
eine Zweigstellen in Königswinter (Thomasberg).
Die Entwicklung der Kanzlei
Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.
Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betrafen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftung und Geburtsschäden, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrechtsowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Handels- und Gesellschaftsrecht dazugekommen.
Heute liegt der Schwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht.
Herr RA Aßmann betreut heute auf diesem Gebiet sowohl Arbeitnehmer, Betriebsräte als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes.
Herr RA Aßmann ist zugelassen beim Landgericht Bonn sowie zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.
Er ist jeweils Mitglied in einschlägigen Fachverbänden und Arbeitsgemeinschaften des Dt. Anwaltvereins (DAV). Herr RA Aßmann bildet sich laufend fachlich in einschlägigen Seminaren fort und ist auf seinen Fachgebieten auch als Referent tätig.
Im Arzthaftungsrecht hat die überregionale Bekanntheit von Herrn RA Aßmann zur Aufnahme in die Anwaltsliste im Magazin “Focus” geführt.
Herr RA Aßmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht.
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