Rechtsanwalt Peter Groll
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Arbeitsrecht ist mehr als nur Recht
Gerade im Arbeitsrecht kommt man mit bloßen Rechtskenntnissen oft nicht ans Ziel. Hier sind vielmehr Verhandlungsgeschick und strategisches Vorgehen gefragt. Unsere Rechtsanwälte entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen unter Beachtung der finanziellen Aspekte. Erst das Verständnis des Gesamtzusammenhangs ermöglicht eine zielgerichtete Vertretung Ihrer Interessen zu Ihrem Erfolg.
Wir lösen Ihr Problem
Neben Professionalität und Fachwissen legen wir Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Serviceorientierung bedeutet: zeitnahe Besprechungstermine in unseren Kanzleiräumen, jederzeitige Erreichbarkeit, regelmäßige und vollständige Information über den Fortgang Ihres Verfahrens. Die Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner verfolgt den ganzheitlichen Beratungsansatz und betrachtet daher die rechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen. Im Rahmen Ihrer Vertretung gilt für uns der Grundsatz: Sie stehen als Mensch im Vordergrund.
Rechtsanwalt Peter Groll
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Peter Groll ist der Gründer der Arbeitsrechtskanzlei Groll & Partner.
Er hat sich vor allem durch die Beratung und Vertretung von Top-Managern und Führungskräften einen Namen gemacht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die Begleitung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen in Trennungssituationen sowie die Gestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen.
Durch seine langjährige Tätigkeit als Personalleiter in verschiedenen Geschäftsfeldern der Deutschen Lufthansa AG und sein General Management Studium in St. Gallen sind ihm Strukturen, Denk- und Handlungsweisen von Unternehmen bestens vertraut. Er beschäftigt sich besonders mit Fragestellungen rund um die variablen Vergütungen, Boni, Tantiemen und Provisionen. Er ist ferner als Referent auf arbeitsrechtlichen Veranstaltungen tätig, veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften sowie anderen Printmedien.
Rechtsanwalt Groll ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
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