Rechtsanwältin Renate Hecker
Standort / Anfahrt
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Die Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein hat ihren Sitz in Bergheim, einer Kreisstadt mit ca. 60.000 Einwohnern. Bergheim liegt im Westen von Köln und somit zentral zwischen Düsseldorf, Neuss und Mönchengladbach im Norden, Aachen, Jülich und Düren im Westen und Bonn, Euskirchen im Süden. Die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf sind von der Kanlzei Rechtsanwälte Müller-Stein durch das nahe Autobahnkreuz Kerpen ebenso ideal zu erreichen wie die Landgerichte in Düsseldorf, Aachen und Köln sowie die umliegenden Amtsgerichte.
Internationale Ausrichtung
Die Lage von Bergheim und die gute Erreichbarkeit der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein ist insbesondere auch der ideale Anknüpfungspunkt für Unternehmen und Mandanten aus den BeNeLux-Staaten und Frankreich, die ihre Interessen in Nordrhein-Westfalen vertreten lassen wollen.
Was wir für Sie leisten
Die Rechtsanwälte Müller-Stein aus Bergheim leisten das, was ein moderner juristischer Dienstleister leisten muss. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten sachgerecht, mit Nachdruck und Kompetenz. Nicht nur Sie, sondern auch wir legen besonderen Wert auf den persönlichen Kontakt und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Unsere Hauptaufgaben
Zu den Hauptaufgaben der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein gehört die juristische und betriebswirtschaftliche Beratung, die Sanierungsberatung und die Entwicklung nach Konzepten von Unternehmensstrukturen. Wir führen für Sie Verhandlungen und vertreten Sie gerichtlich wie auch außergerichtlich in allen Auseinandersetzungen. Unsere langjährige Tätigkeit bietet Ihnen nicht nur die Gewähr dafür, dass die Dienstleistungen kompetent und auf dem aktuellen Stand sind, sondern auch mit der erforderlichen Erfahrung bearbeitet werden.
Wen wir vertreten
Die Branchen, denen die Mandanten der Kanzlei Rechtsanwälte Müller-Stein angehören, sind vielfältig.
Die öffentliche Hand wie auch kommunale Unternehmen und mittelständige Unternehmen
•im Bereich der Produktion von Konsum und Verbrauchsgütern,
•Groß- und Einzelhandelsunternehmen,
•Dienstleistungsunternehmen in und außerhalb des EDV-Bereiches,
•Unternehmen der Baubranche,
•Wohnungsgesellschaften,
•Banken und Versicherungen
•sowie Dienstleister
werden seit Jahren von uns vertreten und zählen zu unseren Mandanten.
Aber nicht nur die mittelständigen Unternehmen werden von uns betreut, wir helfen auch Ihnen als Privatperson in jeder Form der gerichtlichen Auseinandersetzung wie beispielsweise bei Verkehrsunfällen, im Arzthaftungsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht und dergleichen.
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