Rechtsanwalt Roland P. Weber
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Rechtsanwalt Roland P. Weber ist seit 1988 als Anwalt zugelassen und ausschließlich spezialisiert auf die Beratung von Vereinen und Verbänden im Vereins-, Verbands- und Gemeinnützigkeitsrecht.
Rechtsanwalt Weber bietet Vereinen und Verbänden jeder Größe und Zweckrichtung sowie deren Mitgliedern umfassende Beratung zu allen vereins-, verbands- und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung sowie der Organisation und Geschäftsführung eines Vereines oder Verbandes stellen.
Rechtsanwalt Weber war von 1988 bis 2014 Geschäftsführer eines großen Berufsverbandes und verfügt über langjährige praktische Erfahrung im Vereins- und Verbandswesen.
Die Beratung umfasst unter anderem:
•Beratung bei der Gründung des Vereins
•Formulierung der Satzung
•Gründungsversammlung
•Gründungsprotokoll
•Prüfung und Anpassung der Vereinssatzung an Rechtsprechung und Vorgaben der Finanzverwaltung
•Eintragung ins Vereinsregister
•Haftung des Vereinsvorstands
•Gemeinnützigkeit, Spendenbegünstigung
•Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das
•Finanzamt
•Steuerrecht
•Gründung von Dach- und Wirtschaftsverbänden
•Beratung bei der Gründung von internationalen Vereinen
•Umwandlung und Fusion von Vereinen und Verbänden
•Leitung von Mitgliederversammlungen (z.B. bei Wahlen)
•Seminare zum Vereins – und Gemeinnützigkeitsrecht
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