Rechtsanwältin Sabine Lieske

Rechtsanwältin Sabine Lieske

Fachanwältin für Familienrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Sabine Lieske ist Fachanwältin für Ehe- und Familienrecht:

Familienrechtliche Probleme können jeden treffen.
Typische Fragestellungen in der anwaltlichen Beratungspraxis sind in diesem Zusammenhang:

Sollen wir einen Ehevertrag abschließen?
Welchen Nachnamen soll unser Kind tragen?
In welcher Höhe bestehen Unterhaltsansprüche?
Wie errechnet sich der Unterhaltsanspruch bei Selbstständigen?
Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind?
Was steht mir bei einer Scheidung zu?
Was ist bei einer Adoption zu bedenken?
Welche Rechte bestehen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Welche erbrechtliche Fragen gilt es zu regeln?
Wie wird das Vermögen verteilt?
Welche Folgen haben familienrechtliche Auseinandersetzungen auf meine Rentenansprüche?
Rechtsprobleme im Zusammenhang mit Transsexualität
Familienrechtliche Mediation
Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Insbesondere in familienrechtlichen Verfahren können auf diese Weise kurzfristig gütliche Lösungen herbei geführt werden, oftmals ohne Einschaltung des Gerichtes.

Frau Lieske hat ein Ausbildung als Mediator bei der DeutschenAnwaltAkademie (DAA) absolviert.

Betreuungsrecht
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen die aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können. Für diese Personen setzt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer ein, vorzugsweise Angehörige, aber auch Anwälte. Die Durchführung einer Betreuung soll in ständiger Zusammenarbeit mit dem Gericht erfolgen. Das Betreuungsrecht umfasst auch die Bereiche der VORSORGEVOLLMACHTEN und der PATIENTENVERFÜGUNGEN.

Erbrecht
Beim Erbrecht geht es sowohl ums Erben als auch ums Vererben, im privaten oder betrieblichen Bereich. Zum Erbrecht zählen beispielsweise:

Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf den Pflichtteil
Die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testaments und von Übergabeverträgen
Beratung bei angeordnete Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

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Kanzlei:

LIESKE + SCHÜTT Rechtsanwältinnen

Anschrift:

Weidenallee 26 a
20357 Hamburg
DEUTSCHLAND

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E-Mail:

Internet:
www.lieske-schuett.de

Fremdsprachen:
Englisch Polnisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Familienrecht
  • Mediation im Familienrecht
  • Scheidungsrecht
  • Kindschaftsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Betreuungsrecht
  • Vaterschaftsrecht
  • Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Erbrecht
  • Nachbarrecht

Spezialistin für:

  • Betreuungsrecht