Rechtsanwalt Dipl.-Finw. (FH) Stefan Neumann
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Wir legen großen Wert auf faire Partnerschaft. Ein Stab qualifizierter Mitarbeiter engagiert sich mit großem persönlichen Einsatz und Know-how für die Interessen unserer Mandanten. Durch die interdisziplinäre Vernetzung unserer Rechtsgebiete in Kombination mit der Steuerberatung profitieren unsere Mandanten von einer übergreifenden und dabei hoch spezialisierten individuellen Rechtsberatung, Steuerberatung und Rechtsvertretung.
Rechtsanwalt Stefan Neumann
Schwerpunkt
Überregional tätig im Steuer- und Steuerstrafrecht, Gesellschaftsrecht und im Insolvenzrecht.
Steuerberatung und Steuerrechtsstreit
Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei widmen wir uns all Ihren Steuerfragen und Steuerstreitigkeiten. Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen unterstützen wir mit steuer(anwalt)lichem Rat bei Ihren betrieblichen Entscheidungen. Unser Anliegen ist es, Sie kompetent und dynamisch in Ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu begleiten, Sie in allen steuerrechtlichen Fragen zu beraten und Ihre Rechtsverhältnisse sinnvoll und sicher zu gestalten.
Wir verbinden juristischen Sachverstand mit der langjährigen praktischen Erfahrung im Steuerrecht.
Zum klassischen Beratungsangebot gehören:
• die Erstellung von Jahresabschlüssen und allen Steuererklärungen
• die Begleitung bei Betriebsprüfungen sowie Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
• die Vertretung im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt sowie vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht reicht die Tätigkeit von der
• Beratung bei der Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige über
• die Teilnahme an Besprechungen mit der Straf- und Bußgeldsachenstelle, der Steuerfahndung bis zur
• Verteidigung vor allen deutschen Strafgerichten.
Wir betreuen unsere Mandanten zugleich im parallel stattfindenden Besteuerungsverfahren (Betriebsprüfung, Steuerfahndungsprüfung). Wir geben Hilfestellung in der Durchsuchungssituation oder zur Abwehr einer Vermögensbeschlagnahme (Arrest).
Beratung für Unternehmen und Geschäftsleitung in Krise und Insolvenz
Wir verstehen uns als Berater in allen Fragen in der Krise oder Insolvenz eines Unternehmens. Wir verfügen über eine umfassende langjährige Erfahrung in der Anwendung geeigneter Sanierungsinstrumente. Dabei haben wir ein besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlich relevanten Handlungen durch die Geschäftsführung. Auch im Vorfeld und im Verlauf eines nicht vermeidbaren Insolvenzverfahrens stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit in Sanierung und Insolvenz sind:
• Sanierungs- und Umstrukturierungsberatung von Unternehmen, der Geschäftsleitung, von Aufsichtsorganen und Gesellschaftern
• Anmeldung von Insolvenzforderungen
• Unternehmenskäufe vom Insolvenzverwalter
• Erarbeitung von Insolvenzplänen und Begleitung von Schuldnern oder Gläubigern im Insolvenzplanverfahren
• Prozessführung im Zusammenhang mit der Durchsetzung oder bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche
• Beratung und Vertretung der Betroffenen von Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften und anderer Behörden.
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