Rechtsanwältin Stefanie Maas
Standort / Anfahrt
Bei der Einbindung von Google Maps übermitteln wir Daten an Google LLC. Wenn Sie in die Nutzung von Google Maps einwilligen möchten, klicken Sie bitte auf "OK". Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Bereits während des Referendariats (seit 1993) war Rechtsanwältin Maas in einer Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid beschäftigt. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erfolgte im September 1995. Seit dem ist Sie vorrangig im Bereich Arbeitsrecht tätig.
Seit Dezember 1999 ist Stefanie Maas Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Weitere Tätigkeitsbereiche:
- Vertragsrecht, insbesondere Dienstvertragsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
Das Arbeitsrecht besteht im wesentlichen aus Individual- und kollektivem Arbeitsrecht.
Im Individual-Arbeitsrecht geht es um das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Beziehungen der Arbeitgeber und ihrer Verbände mit Gewerkschaften und Mitarbeiter-Vertretungen.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen sowohl im Individual- wie auch im kollektiven Arbeitsrecht
Im Individual-Arbeitsrecht betreue ich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Bereiche. Im Vordergrund stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
Im kollektiven Arbeitsrecht beschäftige ich mich vor allem mit den Problemen, die sich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, dem Personalrat und der Mitarbeitervertretung ergeben.
Standort / Anfahrt
Bei der Einbindung von Google Maps übermitteln wir Daten an Google LLC. Wenn Sie in die Nutzung von Google Maps einwilligen möchten, klicken Sie bitte auf "OK". Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Infos finden Sie in der Datenschutzerklärung.