Rechtsanwalt Sven Klinger
Fachanwalt für Steuerrecht
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In den nächsten Jahren werden voraussichtlich mehr als zwei Billionen Euro vererbt.
Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht dem Willen des Erblassers.
Trotzdem ist in nur 20 % der Erbfälle ein Testament vorhanden. Allerdings sind 80 % der letztwilligen Verfügungen formunwirksam, sinnwidrig, widersprüchlich oder führen schlichtweg nicht zu dem eigentlich gewünschten Ergebnis.
Diese Zahlen zeigen den erheblichen Bedarf an fachlich qualifizierter Beratung.
Dem Bedarf kommen wir mit einem hohen Maß an Erfahrung und Qualifikation nach.
Allein in den letzten fünf Jahren haben wir über 1000 erbrechtliche Mandate bearbeitet.
Das Erbrecht weist in vielen Fällen eine enge Verzahnung zum Erbschafts-, Schenkungs- und Einkommensteuerrecht auf, so dass eine qualifizierte Beratung außerdem nur unter Berücksichtigung auch der steuerlichen Aspekte möglich ist.
Diesem Bedarf kommen wir ebenfalls nach.
Rechtsanwalt Klinger hat an dem Lehrgang zum Erwerb des Titels “Fachanwalt für Steuerrecht” erfolgreich teilgenommen.
Wir beraten Sie zu Lebzeiten bei Ihrer individuellen Vermögensnachfolgeplanung.
Nach dem Erbfall stehen wir Ihnen bei der Regulierung der erbrechtlichen Ansprüche und sonstigen Abwicklung der Erbschaftsangelegenheit zur Seite.
In kleiner Einheit bieten wir bestmögliche Effektivität an.
Außerdem steht Rechtsanwalt Klinger für zielgruppenorientierte Vortragsveranstaltungen zur Verfügung.
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