Rechtsanwalt Thomas Hoffmann
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Unser Team aus drei Rechtsanwälten/Avocats à la Cour steht Ihnen mit vielfältigen Kompetenzen zur Seite. Mit Kreativität, Entschlossenheit und Feingefühl werden komplexe Fragestellungen geklärt und auch in festgefahrenen Situationen interessengerechte Lösungen erarbeitet.
Wir bieten eine umfassende Beratung für Unternehmen und Einzelpersonen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Frankreich tätig sind oder tätig werden wollen. Orientiert an ökonomischer Vernunft helfen wir Ihnen wirtschaftliche Lösungen zu finden.
Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung der kulturellen und rechtlichen Unterschiede nicht nur Lösungsansätze für die Umsetzung Ihrer Vorhaben aufzeigen, sondern mitzuhelfen, diese umzusetzen.
Wir legen Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten, wechselnde Ansprechpartner gibt es bei uns nicht. Ihr Ansprechpartner bearbeitet federführend Ihre Mandate und zieht gegebenenfalls weitere Rechtsanwälte hinzu.
Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung werden wir zur Durchsetzung Ihrer Interessen auch vor allen französischen Gerichten, internationalen oder nationalen Schiedsgerichten und in der Mediation von Konflikten tätig. Streitvermeidung ist unsere Stärke, wo diese nicht möglich und sinnvoll ist, führen wir Ihre Prozesse bissig und konsequent.
Im Gesellschaftsrecht gehören Firmengründungen, Unternehmenskauf, Kontrolle und Gestaltung von Filialen und Niederlassungen, Geschäftsführerverträge, Sanierungen, Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen sowie die Beratung von Schuldnern und Gläubigern im Insolvenzverfahren zu unserem täglichen Geschäft.
Eine wirksame Interessenvertretung in Frankreich ist ohne Beratung und Vertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Sozialrecht kaum denkbar. Wir haben langjährige Erfahrung in Verhandlungen mit Sozialpartnern und der Arbeitsaufsicht ("Inspection de Travail"), Erstellung und Abwicklungen von Sozialplänen oder sonstigen Betriebsvereinbarungen, Erstellung von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmerentsendungen, betriebsbedingten oder in der Person des Arbeitnehmers begründeten Kündigungen und der Führung von Arbeitsgerichtprozessen.
Die Verteidigung, der Schutz und der Erwerb Ihrer immateriellen Rechte (Recht des geistigen und gewerblichen Eigentums, Markenrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Patentrecht, unlauterer Wettbewerb, Urheberrecht, Verlagsrecht) ist Bestandteil unserer Tätigkeit. Daneben widmen wir uns mit besonderem Interesse dem EDV- und Telekommunikationsrecht, dem Recht der Biotechnologie und dem Recht der erneuerbaren Energien.
Der Erwerb, der Verkauf, Miete, Pacht und Leasing sowie die Vererbung von Grundstücken in Frankreich werden von uns, wenn nötig in Zusammenarbeit mit erfahrenen Notaren betreut.
In den in Frankreich häufig langwierigen und für deutsche Exporteure, aufgrund der andersartigen Rechtslage, nicht immer unproblematischen Streitigkeiten im Produkthafungsrecht, im Anlagenbau und bei sonstiger Werkerstellung verteidigen wir wirksam Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung sowie in Beweiserhebungs- und Hauptverfahren.
Im Forderungsinkasso - außergerichtlich meist auf der Grundlage eines geringen Festhonorars und einer erfolgsabhängigen Vergütung - und zur Sicherung Ihrer Forderungen (Recht der Kreditsicherheiten) greifen wir auf sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsbehelfe, auch auf die möglichen einstweiligen Verfügungsverfahren und auf das Mahnbescheidsverfahren zurück, damit Sie trotz der in Frankreich häufig langen Prozesslaufzeiten und des starken Schuldnerschutzes schnell zu Ihrem Geld kommen.
Als Verteidiger in strafrechtlichen Mandaten werden wir im Wesentlichen im Wirtschafts-, Umwelt-, Steuer- und Verkehrsstrafrecht tätig.
Ein weiterer Schwerpunkt unseres Büros liegt im Bereich des deutsch-französischen Handelsvertreter- und Vertriebsrechts.
Unsere Honorare berechnen wir in der Regel nach Zeitaufwand, oder, sofern gewünscht und machbar, nach deutschen Vergütungsregeln (RVG). Das französische Berufsrecht für Rechtsanwälte lässt auch eine zumindest teilweise erfolgsabhängige Vergütung zu. Zum Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen sind wir dort, wo dies möglich ist, selbstverständlich bereit.
Thomas Hoffmann (*1959)
• Universitäten Hamburg, Lille II, Paris I Panthéon Sorbonne
• Seit 1992 in Paris tätig
• Frühere Lehrtätigkeit im Internationalen Handelsrecht an der Ecole Supérieure de Commerce Internationale in Avon- Fontainebleau
• Produkt-) Haftungsrecht
• Arbeits- und Sozialrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Kreditsicherheiten und Insolvenzrecht
• Recht des geistigen und gewerblichen Eigentums
• EDV- und Telekommunikationsrecht
• Wirtschaftsstrafrecht
• Forderungsinkasso
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