Rechtsanwalt Thomas Hubrich
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Erste Berufserfahrungen als Volljurist sammelte er in der DGB-Rechtsstelle Erfurt und später Gotha. Hier erfolgte die prozessuale Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeits- und Sozialrecht. 1995 gründete er in Erfurt seine eigene Anwaltskanzlei. Der schnell anwachsende Mandantenstamm wurde von ihm umfangreich auf allen Rechtsgebieten betreut. Darüber hinaus entwickelte er seinen Schwerpunkt Arbeitsrecht weiter.
Nach einer spezifischen Weiterbildung im Arbeitsrecht wurde ihm durch die Rechtsanwaltskammer Erfurt die Berechtigung zur Führung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.
Seit 1998 erfolgte neben der umfangreichen Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Individualarbeitsrecht auch verstärkt die beratende und gerichtliche Tätigkeit für Betriebsräte im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes.
Die Durchführung von Klausuren und Seminaren für Betriebsräte nimmt in den letzten Jahren einen zunehmenden Raum ein.
Die anwaltliche Tätigkeit erfolgt in einer Bürogemeinschaft mit vier Fachanwälten.
Diese Kooperation ermöglichte die weitere Spezialisierung im Arbeitsrecht, Sozialrecht und allgemeinen Zivilrecht.
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