Rechtsanwalt Tom Heindl
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Rechtsanwalt Heindl ist Fachanwalt für Strafrecht und beschäftigt sich insbesondere mit den Bereichen Allgemeines Strafrecht (z. B. Körperverletzungs-Delikte), Jugendstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Insolvenz-Delikte) sowie mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Arbeitsrecht liegt sein Schwerpunkt bei der Betreuung von Arbeitnehmern.
Tom Heindl entstammt einer angesehenen Münchner Juristen-Familie. Die väterliche Kanzlei Dres. Heindl & Kollegen rangierte im Familien- und Strafrecht über mehrere Jahrzehnte als eine der bundesweit führenden Adressen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften übernahm Tom Heindl die Leitung der Schadensabteilung eines namhaften Mobilitäts-Dienstleistungsunternehmens, gefolgt von einer mehrjährigen Mitarbeit als Strafverteidiger bei Dres. Heindl & Kollegen.
Rechtsanwalt Heindl verteidigte unter anderem erfolgreich im sogenannten "S-Bahnschlägerfall von Solln" sowie im Insolvenzstrafverfahren gegen Ferfried Prinz v. Hohenzollern und Tatjana Gsell.
Gemeinsam mit Rechtsanwalt Christian M. Steinberger leitet Tom Heindl heute die Kanzlei Steinberger & Heindl Rechtsanwälte München.
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