Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz
Verantwortlicher Dienstanbieter:
Ulrike Garbers
Rechtsanwältin und Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
Friedensstraße 59
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241/20 66 69
Telefax: 02241/93 21 839
eMail: recht@lueckenlos.de
Pflichtangaben gem. § 5 I Nr. 5 Telemediengesetz:
Frau Garbers führt die Berufsbezeichnungen Rechtanwältin und Steuerberaterin. Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen. Frau Garbers ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehlerstraße 30, 50668 Köln und der Steuerberaterkammer Köln, Gereonstraße 34-36, 50670 Köln.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung
Berufsordnung für Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Die berufsrechtlichen Regelungen können unter
www.brak.de auf der Internetpräsenz der Bundesrechtsanwaltskammer nachgelesen werden.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
Steuerberatungsgesetz
Durchführungsverordnungen zum StBerG
Berufsordnung
Steuerberatergebührenverordnung
Die berufsrechtlichen Regelungen können unter
www.bstbk.de auf der Internetpräsenz der Bundessteuerberaterkammer eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Gerling Allgemeine Versicherungs-AG, Von-Werth-Straße 4-14, 50670 Köln.
Räumlicher Geltungsbereich: Tätigkeit als Rechtsanwältin
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten als Rechtsanwältin,
- im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
- der Rechtsanwältin vor außereuropäischen Gerichten
Räumlicher Geltungsbereich: Tätigkeit als Steuerberaterin
Der Versicherungsschutz bezieht sich ferner nicht auf Haftpflichtansprüche der Steuerberaterin
- welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO)
- aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts
Diese Risikoausschlüsse gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.