Rechtsanwältin Dr. Vanessa Hohenbleicher
Fachanwältin für Erbrecht
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Wir stehen für hochqualifizierte und fachspezifische Vertretung auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts.
Unseren Erfahrungsschatz als Team und unser Wissensspektrum in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu nutzen, ist das Ziel unseres Schaffens, um für Sie individuelle und nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.
Alternative Verfahrensmethoden wie die Mediation ermöglichen uns zusätzlich die Entwicklung innovativer Konzepte und wirksamer Lösungen.
Dr. Vanessa Hohenbleicher
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mitgliedschaften:
• Deutscher Anwaltsverein (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Erbrecht (DAV)
• Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV)
• Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
• Deutscher Juristinnenbund (djb)
• Münchener Anwaltsverein e.V.
• Deutscher Familiengerichtstag e.V.
• Rechtsanwaltskammer München
Promotion zum Thema „Die Wirksamkeit von Unterhaltsverzichtverträgen im nachehelichen Unterhaltsrecht“
Vortragstätigkeit zum Thema:
• Erbrecht
• Scheidung und die rechtlichen Folgen
• Eheverträge
Vita:
• Seit 1999 Rechtsanwältin
• Seit 2002 Fachanwältin für Familienrecht
• Seit 2008 Lehrgang Zertifizierte Testamentsvollstreckerin, Nachlasspflegerin, Nachlassverwalterin (GJI)
• 2000-2009 Sozia Kanzlei Maltry Rechtsanwältinnen
• 07/2009 Gründung Kanzlei Seidl Hohenbleicher Mirz in München
• Seit 2011 Fachanwältin für Erbrecht
Mitglied der Kommission Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des Deutschen Juristinnenbundes (bis 2009)
Unsere Arbeitsweise basiert auf dem Zusammenspiel von Qualität, Vertrauen und Engagement immer mit dem Ziel, auf die individuelle Situation des Mandanten einzugehen.
Wir kooperieren eng mit Kanzleien, die Rechtsgebiete außerhalb unserer Spezialisierung bearbeiten, sowie mit Steuerberatern und Notaren.
Durch Mitgliedschaften in Fachverbänden und Vereinen, in Aufsichts- und Beiräten können wir frühzeitig geplante Entwicklungen und Änderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung berücksichtigen.
Auf unserer Homepage informieren wir Sie auch regelmäßig und aktuell über wesentliche Neuerungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Erb- und Familienrecht.
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