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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt Thomas Frank
Geibelstraße 5
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Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwältin Nadejda Bümlein
Kurfürstendamm 157/158
10709 Berlin
Rechtsanwältin Julia Wittich
Hansastraße 1-3
47058 Duisburg
Rechtsanwalt Erich Schielke
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65779 Kelkheim (Taunus)
Rechtsanwältin Simone Baiker
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Rechtsanwalt Thomas Nold
Mathildenplatz 4
64283 Darmstadt

Aufenthaltsrecht - ein Anwalt kann helfen

Das Aufenthaltsgesetz

Die grundsätzlichen Vorschriften zur Aus- und Einreise in die Bundesrepublik Deutschland finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Von dem Regelungswerk werden aber nicht die freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger erfasst. Vorgänger des Gesetzes war das Ausländergesetz, dass im Januar 2005 durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ersetzt wurde. Weitere Rechtsgrundlagen für das Aufenthaltsrecht finden sich in der Aufenthaltsverordnung, der Beschäftigungsverordnung, der Beschäftigungsverfahrensordnung und der Integrationsverordnung und vor allem in einer bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift. Zuständig für die Umsetzung der Vorschriften sind hauptsächlich die Länder durch ihre Ausländerbehörden. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unterscheidet zwischen der Niederlassungserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis. Ein weiterer wesentlicher Begriff des Aufenthaltsrechts die sogenannte Duldung.

Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel

Grundsätzlich kennt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zwei Arten von Aufenthaltstiteln: Die Niederlassungserlaubnis. Sie ist unbefristet und unabhängig vom Zweck des Aufenthalts. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und abhängig von einem bestimmten Aufenthaltszweck. Ein Aufenthaltszweck nach dem AufenthG kann zum Beispiel sein: Aufenthalt zum Zwecke einer Studienbewerbung oder zum Zwecke studienvorbereitender Maßnahmen oder natürlich zum Zwecke eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Aufschiebung.

Weil die Anzahl der Aufenthaltstitel recht gering ist, scheint das Aufenthaltsrecht überschaubar. Da aber die beiden Aufenthaltstitel in zwölf verschiedene Formen aufgeteilt werden können, bleibt das Aufenthaltsrecht dennoch eine komplexe Materie. Es gibt beispielsweise den Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung oder den Aufenthalt aus familiären Gründen. Dazu kommen die allgemein-verwaltungsrechtlichen Problematiken, wie beispielsweise die Einhaltung von Fristen etc., die das Aufenthaltsrecht für juristische Laien schwer überschaubar machen. An die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind viele Voraussetzungen geknüpft, für die es wiederrum eine Menge Ausnahme oder ergänzende Regelungen gibt. Allein deren Anzahl erfordert in Fällen der Niederlassungserlaubnis rechtlichen Beistand.

Besonderer Tipp

Im Aufenthaltsrecht geht es um viel. Versäumte Fristen, fehlerhafte Anträge oder die Unkenntnis mancher Ausnahmeregelung können im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Betroffene Deutschland verlassen muss und eine Rückkehr ausgeschlossen ist. Da es im Umgang mit dem Aufenthaltsrecht außerdem eine Verwaltungsvorschrift gibt, die das Aufenthaltsrecht konkretisiert sehen sich Betroffene oft als Einzelkämpfer gegen einen großen Behördenapparat. Ein Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht kann diese Machtgefälle verschieben und kämpft für die Durchsetzung der Recht Einzelner.

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