Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Bauvertrag benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.
Ein Bauvertrag regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherr und Bauunternehmen. In ihm wird – sinnvollerweise schriftlich - vereinbart, was gebaut werden soll, welche Vorgaben dabei zu beachten sind, wie und in welcher Höhe die Bezahlung stattfindet. Bauverträge sind grundsätzlich Werkverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie werden nicht nur für Neubauten, sondern auch für Modernisierungen bestehender Häuser abgeschlossen.
Gesetzliche Vorschriften
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Auftragnehmer nicht nur zum Tätigwerden verpflichtet ist, sondern einen konkreter Erfolg schuldet. Geregelt ist dieser Vertragstyp in den §§ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier finden sich z.B. gesetzliche Vorschriften über
Vertragstypische Pflichten,
Vergütung,
Abschlagszahlungen,
Sach- und Rechtsmangel,
Rechte des Bestellers bei Mängeln,
Verjährung der Mängelansprüche,
Haftungsausschluss,
Abnahme,
Fälligkeit der Vergütung.
Einige dieser Vorschriften können durch eigene Vertragsklauseln geändert werden, andere sind unabdingbar.
Notwendiger Vertragsinhalt
Folgende Regelungen sollten in einem Bauvertrag nicht fehlen:
Genaue Bezeichnung der Vertragspartner (Name, Firma, Anschrift),
Um was für ein Bauprojekt geht es?
Adresse des Bauplatzes / örtliche Lage,
Welche Bauleistungen sollen erbracht werden?
Vertrag nach Werkvertragsrecht des BGB oder Einbeziehung der VOB/B?
Details zum Bau: Z.B. Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis, Pläne,
Termine für Baustart und Fertigstellung,
Gibt es einen Bauleiter?
Werden vom Bauunternehmer Subunternehmer beauftragt?
Wer hat die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle?
Näheres zum Preis (Betrag, Preisnachlass, Skonto),
Wie wird gezahlt (Einmalzahlung, Abschläge),
Vertragsstrafe z.B. für verspätete Fertigstellung.
Teilzahlungen
Im Bauvertrag wird oft vereinbart, dass die Zahlungen für die erbrachte Leistung nach Baufortschritt erfolgen. Vorteile: Der Bauunternehmer muss nicht mit den gesamten Material- und Lohnkosten in Vorleistung gehen, der Bauherr hat nicht die ganze finanzielle Belastung „auf einen Schlag“. Nach jedem vertraglich vereinbarten Bauabschnitt muss eine Abnahme der Leistung als vertragsgemäß erfolgen. Erst danach wird gezahlt.
Vertragsstrafe
Eine Vertragsstrafe wird oft für den Fall vereinbart, dass der Bau nicht termingerecht fertiggestellt wird. Die Vertragssstrafe darf höchstens 0,3 % pro Werktag und insgesamt maximal 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Gesamtvertrags betragen (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 133/11). Im Vertrag sollte deutlich gemacht werden, dass die Netto-Summe gemeint ist. Wichtig ist auch, ob die ursprüngliche Summe bei Vertragsabschluss oder die der Schlussrechnung herangezogen werden soll. Unklare Regelungen in diesem Punkt erklären die Gerichte leicht für unwirksam.
Was sind die VOB/B?
Je nach Wunsch können die Vertragsparteien auch die Bedingungen der VOB/B in den Vertrag einbeziehen. Damit gemeint ist Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Dieses Regelwerk wird bei öffentlichen Bauaufträgen verwendet, kann aber auch in den privaten Bauvertrag aufgenommen werden. Der Vertragsinhalt weicht in einigen Punkten vom BGB ab, z.B. beträgt die Verjährung für Ansprüche wegen Baumängeln nur noch vier statt fünf Jahre. Sie brauchen einen erfahrenen Anwalt vor Ort für Ihr Problem aus dem Bereich des Baurechts, Werkvertragsrechts oder im Zusammenhang mit einem Bauvertrag? Beim anwalt-suchservice.de finden Sie kompetente Rechtsanwälte, die dieses Rechtsgebiet zu ihrem Tätigkeitsschwerpunkt gemacht haben. Hier erhalten Sie umfassende Beratung zu allen Baurechtsfragen und ggf. eine effiziente Vertretung vor Gericht.
Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Bauvertrag in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Bauvertragsrecht.
FAQ zum Bauvertrag
Was ist ein Bauvertrag?
Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer, der die Planung, Ausführung und Abwicklung eines Bauprojekts regelt. Er legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, einschließlich der Vergütung und der Fristen.
Welche Arten von Bauverträgen gibt es?
Zu den häufigsten Bauvertragsarten gehören der Werkvertrag, der Generalunternehmervertrag und der Bauträgervertrag. Der Werkvertrag regelt konkrete Bauleistungen, während der Generalunternehmervertrag mehrere Gewerke umfasst und der Bauträgervertrag die Errichtung von Immobilien.
Welche Pflichten hat der Bauunternehmer?
Der Bauunternehmer ist verpflichtet, das Bauwerk nach den vertraglichen Vorgaben, den anerkannten Regeln der Technik und den Bauvorschriften zu errichten. Er muss Baumängel beseitigen und fristgerecht arbeiten.
Welche Rechte hat der Bauherr?
Der Bauherr hat das Recht auf fristgerechte und mangelfreie Fertigstellung des Bauwerks. Bei Mängeln kann er Nacherfüllung, Schadensersatz oder sogar Rücktritt vom Vertrag verlangen.