Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Rechtsanwalt Dr. Eberhard Baden ist seit 1987 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und praktiziert vornehmlich auf diesem Gebiet, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht, im Personalvertretungsrecht und im Berufsrecht der Freien Berufe, aber auch im in anderen Teilgebieten des Besonderen Verwaltungsrechts.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet das private Bau- und Architektenrecht. Auch in diesem Bereich führt Dr. Baden die Zusatzqualifikation eines Fachanwalts (Januar 2006).
Dr. Baden ist als Dozent vornehmlich für die Bereiche „Beamtenrecht“, insb. "Beamtenversorgungsrecht", und „Personalvertretungsrecht“ gefragt; er unterrichtet u.a. junge Kollegen bei der Deutschen Anwaltsakademie und ist bei mehreren privaten Anbietern sowie nunmehr auch selbständig in der Aus- und Fortbildung von Personalräten unterwegs.
Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR – Immobilien-und Baurecht“ sowie „Der Personalrat“. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in den Rechtsgebieten des Bau- und Architektenrechts, des Beamten- und Disziplinarrechts, sowie der Rechts- und Gesetzgebungstheorie ist Dr. Baden Mitverfasser des Kommentars von Neuenfeld/Baden/Dohna/Groscurth (künftig: Neuenfeld/Baden/Brückner/Taube) zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie des zugehörigen „Handbuch des Architektenrechts“, Mitverfasser des Kommentars von Altvater u.a., Bundespersonalvertretungsgesetz (derzeit in 10. Auflage 2019; 11. Aufl. 2021 in Vorbereitung) sowie des zugehörigen Basiskommentars zum Bundespersonalvertretungsgesetz (derzeit in 9. Auflage 2020), Mitautor in Redeker/Uechtritz, „Kölner Handbuch für Verwaltungsverfahren“ (Teilgebiete „Beamtenrecht" und Disziplinarrecht“), Mitautor des Formularbuches „Verwaltungsrecht“ (Teilgebiete "Personalvertretungsrecht", "Beamtenversorgungsrecht" und "Disziplinarrecht"), und Mitautor des Handbuches „Privatisierung“ (Teilgebiet Personalvertretungsrecht). Hinzuweisen ist ferner auf eine Broschüre „Rechte des Personalrates und ihre Durchsetzung“ (4. Auflage 2020) sowie einen im Aufbau begriffenen Kommentar zum Landesdisziplinargesetz NRW (zusammen mit Rechtsanwalt Wieland).
Dr. Baden ist Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Köln für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Verwaltungsrecht“. Nach langjähriger Tätigkeit als Leiter von Arbeitsgemeinschaften in der Referendarausbildung war Dr. Baden lange Jahre als Prüfer, seit Januar 2006 bis Anfang 2019 in der Funktion des Vorsitzenden einer Prüfungskommission in der Zweiten juristischen Staatsprüfung tätig.
Aufgrund entsprechender Fortbildungen ist Dr. Baden berechtigt, die Qualifikationen „NLP-Master" (DVNLP) und „Coach“ (DVNLP) zu führen. Seine dort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen können insbesondere in die Art und Weise seiner beratenden Tätigkeit in beamtenrechtlichen Problemsituationen einfließen; bei Bedarf steht Dr. Baden als „Fach-Coach für öffentliches Dienstrecht“ zur Verfügung.
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