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44141 Dortmund
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In den Gärten 10
53424 Remagen

Kirchenrecht ist kein staatliches Recht

Kirchenrecht als Ergebnis der Säkularisation

Dass Kirchenrecht ist kein staatlich gesetztes Recht wie zum Beispiel das Zivilrecht. Das Kirchenrecht dient auch nicht dazu, Rechtsbeziehungen der Kirchen bzw. der Religionsgemeinschaften zu Dritten zu regeln. Rechtsnormen, die nach Trennung von Staat und Kirche während der sogenannten Säkularisation das Verhältnis vom Staat zu den Kirchen regeln, werden dem sogenannten Staatskirchrecht zugeordnet. Das Kirchenrecht selbst regelt interne Rechtsangelegenheiten der Kirchen, also der römisch-katholischen Kirche und der evangelischen Kirche in Deutschland bzw. der Religionsangehörigen untereinander. Die Tatsache, dass die Kirchen berechtigt sind, eigenes Recht zu setzen, ist Ausdruck der Religionsfreiheit. Das Kirchenrecht zählt zum öffentlichen Recht, wenn die Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit anerkannt sind - das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist verfassungsmäßig garantiert.

Struktur und Aufbau des Kirchenrechts

Wesentlicher Gegenstand ist einerseits die Regelung der inneren Organisation der jeweiligen Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften - also die Regelung der Fragen rund um die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Struktur von Kirchengemeinden und die Bestimmung der Leitungsorgane der Religionsgemeinschaften. Kirchliche Gesetze des Kirchenrechts können sich dann mit Einzelheiten befassen - es ergehen hier wie im staatlichen öffentlichen Rechts Gesetze und Verordnungen. So kann beispielsweise der Gottesdienstablauf über das Kirchenrecht festgelegt werden, aber auch die Vermögensverwaltung der Kirchen und die Erhebung von Steuern (Kirchensteuer). Auch der zeitweise oder dauerhafte Ausschluss aus einer Religionsgemeinschaft ist im Kirchenrecht geregelt (sog. Exkommunikation). Wesentliches Element ist zudem das Kirchenarbeitsrecht, das vor allem für weltliche Angestellte in Betrieben der Kirchen von Bedeutung ist und immer wieder zu Konflikten führt. Vor allem für Mitarbeiter von Caritas und Diakonie, aber auch für Angestellte von Kindergärten oder Krankenhäusern kann das kirchliche Arbeitsrecht von Bedeutung sein.

Eheschließung nach dem Kirchenrecht

Bei einer kirchlichen Trauung der römisch-katholischen Kirche findet ein Rechtsakt nach dem Kirchenrecht statt, der in der Regel vor der eigentlichen Trauzeremonie im Gottesdienst stattfindet. Dieser Rechtsakt hat jedoch keinerlei Auswirkungen beispielsweise auf den Personenstand einer Person nach dem bürgerlichen Zivilrecht - eine solche Auswirkung hat nur eine standesamtliche Trauung. Dieses römisch-katholische Eherecht unterliegt der Gerichtsbarkeit von kirchlichen Ehegerichten.

Besonderer Tipp

Vor allem im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts kommt es oft zu Konflikten, da hier weltliche und geistliche Werteordnungen in einem Arbeitsverhältnis aufeinanderprallen können. Änderungen des weltlichen Wertekodex und statische kirchenrechtliche Regelungen, führen oft zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Rat eines Rechtsanwaltes mit Kenntnissen im Kirchenrecht und im Arbeitsrecht ist hier unverzichtbar, wenn ein Konflikt eskaliert.

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