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66333 Völklingen
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Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt am Main

Waffenrecht: Verbindliche Regelungen für den Umgang mit Waffen

Das Waffengesetz - die Grundlage im Waffenrecht

Das Waffenrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich aus unterschiedlichen Gesetzen zusammensetzt, die aber alle den gleichen Regelungsinhalt haben: Die Vorschriften des Waffenrechts befassen sich mit Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, mit Sprühgeräten, Schusswaffen sowie Munition. Das Waffenrecht regelt u.a. die Zulassung von Waffen, den Handel mit Waffen, den Erwerb und Besitz von Waffen, Pflichten bezüglich der Verwahrung von Waffen (Waffenschrank!) und den Gebrauch von Waffen und Munition.

Zentrale Vorschrift des Waffenrechts in Deutschland ist das Waffengesetz (WaffG), das durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und die Allgemeine Waffengesetz Verordnung (AWaffV) ergänzt wird. Aber auch das Beschussgesetz, die Beschussverordnung und das Sprengstoffgesetz zählen zum deutschen Waffenrecht.

Verbotene und erlaubnispflichtige Waffen nach dem Waffenrecht

Das Waffenrecht unterscheidet zwei Arten von Waffen: Verbotenen Waffen einerseits und erlaubnispflichtige Waffen andererseits. Zu den verbotenen Waffen in Deutschland zählen beispielsweise Würfgehölzer, Springmesser und Schlagringe. Die Liste der verbotenen Waffen findet sich in einer Anlage zum Waffengesetz.

In einer anderen Anlage zum Waffengesetz findet sich eine Liste der Waffen, die nicht verboten sind, bei denen man aber 18 Jahre alt sein muss um eine Erlaubnis für den Erwerb, den Besitz und das Führen erhalten zu können.

Waffenschein und Waffenbesitzkarte nach dem Waffenrecht

Die Begriffe Waffenschein und Waffenbesitzkarte werden oft synonym verwendet oder verwechselt.

Der Waffenschein (kleiner Waffenschein z.B. für bestimmte Schreckschuss-, Signal- und Reizstoffwaffen) berechtigt dazu, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen - also griff- und einsatzbereit bei sich zu tragen. Für den Besitz von Schreckschusswaffe und Signalwaffen (zu Hause im Schrank, auf dem eigenen Gelände etc.) allein ist der Waffenschein nicht notwendig.

In die Waffenbesitzkarte werden alle Waffen eingetragen, die eine Person besitzen darf. Die Waffenbesitzkarte berechtigt aber nicht dazu, Waffen auch zu führen. Die Waffenbesitzkarte erhält allerdings auch nur, wer der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, sich persönlich für den Umgang mit Waffen eignet, wer die notwendige Sachkunde und ein rechtlich relevantes Bedürfnis hat, eine Waffe zu besitzen.

Besonderer Tipp

Der Umgang mit Waffen ist in Deutschland sehr strikt geregelt. Schon kleinere Verstöße gegen das Waffenrecht können unangenehme Folgen haben und auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Vor allem von verbotenen Waffen sollte man unbedingt Anstand halten und sie auch nicht "in der Schublade liegen haben". Aber auch Jäger, Sportschützen und Sicherheitspersonal sollten sich an die Regeln des Waffenrechts halten, weil auch einmal erteilte Waffenscheine wieder entzogen werden können.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Waffenrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Waffenrecht und Sprengstoffrecht.

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