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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Betreuungsrecht

Rechtsanwältin Anke Willuda-Bischoff
Kaiser-Wilhelm-Ring 45
40545 Düsseldorf
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Frankfurter Straße 95
34121 Kassel
Rechtsanwalt Klaus Jakobsmeyer
Claus-Ferck-Straße 1 B
22359 Hamburg
Rechtsanwalt Timo Stapf
Schulstraße 41
68199 Mannheim
Rechtsanwalt Peter Hoffmann
Obere Hochstraße 30
66450 Bexbach
Rechtsanwalt Michael Trommsdorff
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt
Rechtsanwältin Julia Wittich
Hansastraße 1-3
47058 Duisburg

Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - ein Überblick

Was ist im Betreuungsrecht geregelt?

Seit 1992 wird Hilfebedürftigen nur dort geholfen, wo sie Unterstützung benötigen. Denn ein Gehbehinderter kann je nach Fall weiterhin wählen oder seine Finanzen erledigen, wenn ihn nur jemand ins Wahlbüro oder auf die Bank begleiten würde. So könnte man das Betreuungsrecht - sehr vereinfacht natürlich - zusammenfassen. Und ganz so schön wie in der Theorie ist die Betreuung in der Praxis nicht.

Betreuung von psychisch kranke, geistig oder körperlich behinderte Menschen

Das Recht (und die Pflicht) auf Betreuung haben einerseits Menschen, die psychisch, geistig oder seelisch erkrankt sind. Für diese Menschen wird eine Betreuung in der Regel angeordnet. Dazu wird das zuständige Amt meist auf Hinweise aus der Umgebung aktiv. Grundsätzlich darf eine Betreuung aber nie gegen den ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen angeordnet werden - so wiederum die Theorie. Auch körperlich behinderte Menschen können eine Betreuung erhalten, diese allerdings nur auf Antrag. Grundsätzlich wird immer geprüft, welches Maß an Betreuung der Betroffene benötigt und welche Bereiche er noch selbst ausführen kann.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht wird einer konkreten Person die Ermächtigung erteilt, dann zu handeln, wenn es dem Vollmachtgeber nicht mehr möglich ist. So kann die Vorsorgevollmacht das Anordnen eines fremden (oder selbst gewählten ) Betreuers vermeiden. Möchte man für die Zukunft eine vertraute Person als den eigenen Betreuer einsetzen, bietet sich die Betreuungsverfügung an. In dieser lassen sich übrigens auch Personen nennen, die keinesfalls die Betreuung übernehmen sollen. Umfasst eine Vorsorgevollmacht nicht den aktuell relevanten Bereich oder ist sie ansonsten falsch oder fehlerhaft, kann trotzdem eine Betreuung - dann gegebenenfalls einer fremden Person - angeordnet werden. Um ganz sicher zu gehen, dass sich die eigenen Wünsche im Akutfall erfüllen, sollten die Schriftstücke unbedingt mit einem Anwalt aufgesetzt und notariell beglaubigt sein.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Betreuungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Betreuung, Demenz, Pflegschaft.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
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