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Darlehensverträge sind in vielen Bereichen des privaten und geschäftlichen Lebens von Bedeutung. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die Sie bei der Aufnahme oder Vergabe eines Darlehens beachten sollten.
1. Was ist ein Darlehensvertrag?
Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder einen vertretbaren Gegenstand zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, oft mit Zinsen. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Dabei wird zwischen verschiedenen Darlehensarten wie Verbraucherdarlehen, Immobiliendarlehen und Privatdarlehen unterschieden.
2. Welche Informationspflichten gibt es bei Verbraucherdarlehen?
Bei Verbraucherdarlehen, die von Banken oder anderen Kreditinstituten angeboten werden, gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten. Der Darlehensgeber muss den Darlehensnehmer umfassend über die Konditionen, Zinsen und Kosten informieren. Der Vertrag muss schriftlich abgeschlossen werden und der Verbraucher hat gemäß § 355 BGB ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
3. Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zulässig?
Wenn der Darlehensnehmer sein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen möchte, kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung dient dazu, den entgangenen Zinsgewinn auszugleichen. Die genaue Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist im Gesetz nicht abschließend geregelt, jedoch muss sie transparent und nachvollziehbar sein und darf den Darlehensnehmer nicht unangemessen benachteiligen.
4. Welche Rechtsfolgen driohen bei Zahlungsverzug?
Kommt der Darlehensnehmer mit den Rückzahlungen in Verzug, kann der Darlehensgeber Mahngebühren erheben und den Vertrag gegebenenfalls kündigen. Dies ist in der Regel nach mehreren Mahnungen und der Setzung einer Nachfrist möglich. Bei Verbraucherdarlehen muss der Darlehensgeber außerdem auf die Konsequenzen des Verzugs hinweisen. In schweren Fällen kann es zur Zwangsvollstreckung kommen, wenn der Darlehensnehmer seine Zahlungen nicht leisten kann.
Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Darlehen in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Bürgschaft, Dispokredit, Kreditvertragsrecht, Sicherungsabrede, Verbraucherkredit.
FAQ zum Darlehen
Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen ist ein Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld zur Verfügung stellt, das zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss, oft mit Zinsen.
Welche Pflichten hat der Darlehensnehmer?
Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den geliehenen Betrag innerhalb der vereinbarten Frist zurückzuzahlen und, wie in der Regel vereinbart, Zinsen zu zahlen.
Welche Arten von Darlehen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Darlehen, wie z.B. Privatdarlehen, Immobiliendarlehen oder Konsumkredite. Sie unterscheiden sich in Laufzeiten, Zinssätzen und Verwendungszwecken.
Kann ein Darlehensvertrag widerrufen werden?
Verbraucherdarlehensverträge können in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen oder online abgeschlossen wurden.
Was passiert bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens?
In vielen Fällen hat der Darlehensnehmer das Recht, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, allerdings kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um entgangene Zinsgewinne auszugleichen.
Was passiert bei Zahlungsverzug des Darlehensnehmers?
Kommt der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug, kann der Darlehensgeber Mahngebühren erheben und den Vertrag unter Umständen kündigen. Im schlimmsten Fall kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen.