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Als Enterbung bezeichnet man formaljuristisch, wenn eine Person mittels letztwilliger Verfügung einen Erben von der gesetzlichen Erbfolge ausschließt. Eine Enterbung ist also z. B. in einem Testament möglich aber auch in einem Erbvertrag. Sie führt dazu, dass Abkömmlinge (Kinder, Enkel etc.) aber auch Eltern und Geschwister oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner einer Person nicht nach dem Gesetz Erbe dieser Person werden.
Enterbung: Was passiert mit dem Pflichtteil?
Aber eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig, dass die enterbte Person im Erbfall leer ausgeht. Denn bestimmten Personen steht nach dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Pflichtteil zu, selbst wenn eine Enterbung z. B. in einem Testament verfügt wurde. Pflichtteilsberechtigt sind dabei vor allem nahe Verwandte, z. B. Eltern, Kinder - auch adoptierte Kinder - und Enkel. Geschwister sind - wie Großeltern des Erblassers - im Falle einer Enterbung nicht pflichtteilsberechtigt, Ehegatten und Lebenspartner hingegen schon. Und der Pflichtteil ist nicht ganz unwesentlich. Der "Enterbte" erhält immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbes. Der Unterschied aber: Er wird nicht "Erbe" - damit auch nicht Teil einer möglichen Erbengemeinschaft. Er hat gegen die Erben einen Anspruch auf Beteiligung am Nachlass, wenn ihm nicht sogar der Pflichtteil entzogen wurde. Eine solche komplette Enterbung ist aber nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Kann Enterbung auch strategisch sinnvoll sein?
Eine Enterbung kann aber auch "ohne bösen Willen" erfolgen und sinnvoll sein, z. B. wenn es um den Erhalt eines Familienunternehmens geht. Hier führt Erbeinsetzung eines Kindes zum Alleinerben und die Enterbung anderer Kinder dazu, dass keine Erbengemeinschaft entsteht und dass ein Alleinerbe den Nachlass übernimmt bzw. Alleineigentümer der Nachlassgegenstände wird. Im Falle von landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieben können außerdem bestimmte Sonderregelungen gelten, die im Erbfall die Wirtschaftlichkeit des Betriebes erhalten und einer faktischen Enterbung gleich kommen (Hoferbenordnung z.B.). Natürlich kann ein Erblasser aber auch mittels Testament etc. einen Hoferben bestimmen.
Enterbung - Wann sollten Sie zum Anwalt?
Ihnen wurden angedroht "enterbt" zu werden und sogar der Pflichtteil entzogen? Oder Sie denken selbst darüber nach, jemanden von der Erbfolge auszuschließen - Sie denken also über eine Enterbung nach? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Erbrecht ausführlich darüber beraten, welche Folgen eine Enterbung haben kann und welche Rechte einer enterbten Person dennoch zustehen können.
FAQ zur Enterbung
Was bedeutet Enterbung?
Enterbung bezeichnet die rechtliche Handlung, durch die ein Erblasser eine oder mehrere Personen von der Erbfolge ausschließt. Dies kann durch Testament oder Erbvertrag geschehen.
Kann man einen gesetzlichen Erben enterben?
Ja, gesetzliche Erben können z.B. durch eine Klausel im Testament enterbt werden. Allerdings haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Wie wird eine Enterbung rechtlich wirksam?
Eine Enterbung wird durch eine eindeutige Formulierung im Testament oder Erbvertrag wirksam. Es ist wichtig, dass der Erblassers seinen Willen klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringt.
Welche Gründe kann es für eine Enterbung geben?
Gründe für eine Enterbung können persönlicher Natur sein, wie z.B. schwere Streitigkeiten oder Vertrauensbruch. Auch der Wunsch, Vermögen bestimmten Personen oder Organisationen zukommen zu lassen, kann eine Rolle spielen.