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Das Erbbaurecht ist das Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund zu errichten und zu nutzen. Es gibt also zwei Beteiligte: Den Grundstückseigentümer (Erbbaurechtsgeber) und den Hauseigentümer (Erbbaurechtsnehmer). Geregelt wird deren Verhältnis durch einen notariellen Vertrag.
Grundbuch
Die Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks müssen im Grundbuch eingetragen werden. Beim Erbbaurecht gibt es zwei Grundbucheintragungen: Zunächst einmal wird der Eigentümer des Grundstücks eingetragen. In der Abteilung "Belastungen" wird das Erbbaurecht aufgeführt. Für das Gebäude wird dann ein eigenes Grundbuchblatt erstellt, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Erbbaugrundstück handelt.
Verkauf und Vererbung
Als Inhaber eines Erbbaurechtes können Sie dieses Recht auch verkaufen oder vererben. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, so ist es zum Beispiel üblich, dass sich die beiden Beteiligten ein gegenseitiges Vorkaufsrecht auf Grundstück und Erbbaurecht / Gebäude einräumen.
Wer kann ein Erbbaurecht vergeben?
Grundsätzlich kann jeder Grundstückseigentümer jemand anderem ein Erbbaurecht an seinem Grundstück einräumen. Allerdings sind es meist Gemeinden oder Kirchen, die Erbbaurechte vergeben.
Kosten
Wenn Sie auf einem Erbbaugrundstück bauen und wohnen wollen, müssen Sie dem Erbbaurechtsgeber während der meist 99jährigen Laufzeit des Erbbaurechts einen sogenannten Erbbauzins bezahlen. Dieser beträgt drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes; bei der Höhe des Zinses spielt natürlich die Lage des Grundstücks eine Rolle. Oft wird der Zins per Vertrag an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex, also an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gekoppelt; steigen also allgemein die Preise, steigt auch der Zins. Für Sie als Erbbaurechtsnehmer bzw. Erbbauberechtigten kommen dann noch die üblichen Nebenkosten des Grundstücks und des Hauses dazu - von der Grundsteuer bis zur Wohngebäudeversicherung. Besonders ins Geld gehen können Erschließungsbeiträge. Beispiel: Die Gemeinde errichtet einen neuen Gehweg und zieht alle Anlieger zur Kostenbeteiligung heran. Hier können durchaus fünfstellige Beträge fällig werden.
Was ist ein "Heimfall"?
Von einem "Heimfall" spricht man, wenn der Vertrag wegen Vertragsbruches vorzeitig beendet wird. Beispiel: Sie zahlen über zwei Jahre lang ihren Erbbauzins nicht. In diesem Fall erlischt Ihr Nutzungsrecht, das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer, Sie bekommen eine Entschädigung für das Haus. Allerdings wird diese meist nicht dem Marktwert entsprechen, da hier eher der Grundeigentümer vor Verlusten geschützt werden soll. Auch andere Vertragsbrüche können zum Heimfall führen - etwa ein Verstoß gegen die vereinbarte Nutzung. Beispiel: Sie vereinbaren Wohnnutzung und richten dann auf dem Grundstück eine Autoverwertung ein.
Vertragssicherheit - mit anwaltlicher Hilfe
Ein im Baurecht erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die Tücken im Erbbaurechtsvertrag zu erkennen und zu umschiffen. Denn bei vielen Detailregelungen ist das entscheidend, was vertraglich vereinbart wird; zum Beispiel wenn es um die Voraussetzungen für einen Heimfall, die Höhe Ihrer Entschädigung oder die Vertragslaufzeit geht. Gerade Kirchen oder Gemeinden haben oft jedoch sehr feste Vorstellungen davon, wie der Vertrag - zu ihrem Vorteil - gestaltet werden sollte. Hier kann sich eine anwaltliche Beratung und ggf. Vertretung finanziell erheblich auszahlen und Sie vor Risiken schützen.
Als Erbbauberechtigter müssen Sie Haus und Grundstück in gutem Zustand halten. Das Erbbaurecht kann wie ein Grundstück belastet werden, etwa mit einer Grundschuld. Meist wird vertraglich vereinbart, dass derartige Belastungen der Zustimmung des Grundeigentümers bedürfen.
FAQ zum Erbbaurecht
Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das es dem Berechtigten erlaubt, auf einem Grundstück, das einem anderen gehört, ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird für einen festgelegten Zeitraum, in der Regel zwischen 30 und 99 Jahren, eingeräumt.
Wie wird das Erbbaurecht begründet?
Das Erbbaurecht wird durch einen notarielle Erbbaurechtsvertrag begründet, der die Bedingungen, die Dauer und die Höhe des Erbbauzinses regelt. Der Vertrag muss im Grundbuch eingetragen werden, um wirksam zu sein.
Was sind die Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsnehmers?
Der Erbbaurechtsnehmer hat das Recht, das Grundstück zu bebauen und zu nutzen. Er ist verpflichtet, den Erbbauzins zu zahlen und das Grundstück in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Bei Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude in der Regel in das Eigentum des Grundstückseigentümers.
Wie wird das Erbbaurecht beendet?
Das Erbbaurecht endet in der Regel nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Es kann jedoch auch durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder bei Verletzung der vertraglichen Pflichten beendet werden. Eine Verlängerung ist oft möglich.