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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Erwerbsminderungsrente

Rechtsanwalt Roy Felgner
Friedrich-Ebert-Damm 145
22047 Hamburg

Informationen zur Erwerbsminderungsrente

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt und eine Leistung, die man bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Mit der Erwerbsminderungsrente versucht die Deutsche Rentenversicherung finanzielle Einbußen in den Fällen abzufedern, in denen eine Person nicht mehr in Vollzeit, sondern nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente wird jedoch gezahlt, wenn man täglich nicht mehr als drei Stunden arbeiten kann. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird bereits bei einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit bezahlt, also wenn eine Person nur zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen kann.

Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Für die Frage, ob ein Anspruch auf Zahlung von Erwerbsminderungsrente besteht, muss man zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden. Unter Berufsunfähigkeit, die seit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht mehr Teil der gesetzlichen Rentenversicherung ist, versteht man die andauernde krankheitsbedingte, unfallbedingte oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich also nur auf den erlernten oder ausgeübten Beruf und führt nur ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit bezieht sich die Erwerbsunfähigkeit auf die Unfähigkeit mit irgendeiner zumutbaren Arbeit noch Geld verdienen zu können.

Altersabhängige Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

In welchem Umfang das Gesetz mit der Erwerbsminderungsrente vor den Folgen einer eingeschränkten Arbeitskraft schützt, hängt vor allem vom Alter der Betroffenen ab: Ist man vor 1961 geboren, kann man auch bei Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist man nach 1961 geboren, besteht der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nur im Falle einer echten Erwerbsunfähigkeit. Aber Achtung: Unabhängig davon wann man geboren ist, müssen neben den medizinischen Voraussetzungen auch weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit man einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen kann. Hierzu zählt z.B. die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.

Lassen Sie sich beraten!

Sie wollen bei der gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsminderungsrente beantragen und haben hierzu Fragen? Oder wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt? Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Sozialrecht in Ihrer Nähe auf, der Ihnen Ihre Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente beantworten kann und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erwerbsminderungsrente in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erwerbsunfähigkeitsrente, Frührente, Minderung Erwerbsfähigkeit.

FAQ zur Anwalt-Suche

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