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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Filmrecht

Rechtsanwalt Michael Mauck
Brandenburger Straße 69
14467 Potsdam
Rechtsanwalt Claude F. Leyer
Schwarzburgstraße 10
60318 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Obere-Masch-Straße 22
37073 Göttingen
Rechtsanwalt Klaus Weber, LL.M.
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Filmrecht ist Urheberrecht

Unter Begriff Filmrecht werden alle gesetzlichen Vorschriften zusammengefasst, die sich thematisch mit dem Medium "Film" befassen. Die Vorschriften des Filmrechts finden sich nicht in einem Gesetz, sondern sind über unterschiedliche Gesetze verteilt. Ein wichtiger Aspekt des Filmrechts ist das Urheberrecht. Das Filmrecht hat im Urheberrechtsgesetz (UrhG) einen eigenen Abschnitt in den §§ 88- 95 UrhG. In den filmrechtlichen Regelungen des Urheberrechts geht es vor allem darum, welche Rechte welche Mitwirkenden an dem Film haben, aber auch um die Rechte der sogenannte Filmhersteller und Rechte von Autoren von Romanen, die verfilmt werden sollen. Die urheberrechtlichen Fragen zum Filmrecht sind of sehr schwierig zu beantworten. Es ist hier ratsam, den Rat eines Rechtsanwaltes einzuholen, der sich ausdrücklich auch mit dem Filmrecht beschäftigt und bestenfalls auch über viel Erfahrung in diesem Bereich verfügt. Das gilt für Produzenten genauso wie für Mitwirkende.

Vertragsrecht: Hier wird das Filmrecht kompliziert

Wichtig ist im Bereich Filmrecht auch das Vertragsrecht. Denn die Filmhersteller müssen einerseits mit Schauspielern, Locations und Dienstleistern (Bühnenbildner, Catering, Versicherungen etc.) Verträge abschließen. Andererseits werden viele Filme von mehreren Produzenten im Auftrag (Auftragsproduktion) oder in Eigenregie hergestellt, sondern als Co-Produktion. Hier müssen zwischen den Co-Produktionspartnern Verträge verhandelt und abgeschlossen werden, in denen die einzelnen Beiträge der Partner zur Produktion (Geldleistungen, Sachleistungen, Organisation etc.) aber auch die finanzielle Beteiligung an Erlösen geregelt werden. Aber auch in Verträgen über Auftragsproduktionen sind etliche Details zu regeln, vor allem die Bezahlung der Produktion durch den Auftraggeber und die Vorgaben, die die Produktion letztendlich erfüllen muss. Diese wichtigen Verträge im Filmrecht, mit denen eine Filmproduktion steht und fällt, sind sehr komplex und oft sehr detailliert. Den Überblick über die komplexe Materie des Filmrechts behält dabei in der Regel nur ein Rechtsanwalt, der sich ausdrücklich auf diesen Bereich "Filmrecht" spezialisiert hat und Einblicke in die Abläufe eine Filmproduktion oder TV-Produktion hat.

Filmförderung: Auch hier hilft ein qualifizierter Rechtsanwalt

Um die Finanzierung von Filmen sicherzustellen, gibt es etliche Möglichkeiten Filmförderungen in Anspruch zu nehmen. Filmförderstellen gibt es auf nationaler Ebene, darüber hinaus existieren europäische Filmförderprogramme und weitere internationale Fördermöglichkeiten, die oft internationalen - also grenzüberschreitenden Co-Produktionen - Produktionen offen stehen. Die Antragstellung und die Verfahren Fördermittel zu erhalten sind allerdings oft komplex. Hier ist es hilfreich den Rat eines Rechtsanwaltes für Filmrecht früh einzuholen, der schon im Vorfeld der Produktion Fragen zur Filmförderung beantworten kann.

Besonderer Tipp

Filmproduktionen sind sehr komplex und das Risiko teure Fehler zu machen, ist für die Verantwortlichen hoch. Deswegen ist es vor allem für Filmschaffende und dort vor allem für Produktionsfirmen immer ratsam, sich bei der Produktion und der Auswertung von Filmen kompetenten Rechtsrat einzuholen. Ein Rechtsanwalt, der sich auf Fragen des Filmrechts spezialisiert hat, ist deswegen unverzichtbar. Einen solchen Anwalt finden Sie ganz unproblematisch über den Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

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