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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Gewährleistung

Rechtsanwältin Gabriele Lippert
Kleine Johannisstraße 10
20457 Hamburg
Rechtsanwalt Manuel Ast
Archivstraße 3
90408 Nürnberg
Rechtsanwältin Michaela Richter
Hamburger Straße 208
22083 Hamburg
Rechtsanwalt Klaus Weber, LL.M.
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht
Frankfurter Straße 4
64521 Groß-Gerau
Rechtsanwalt Eckerhardt Tesche
Dresdener Straße 6
15232 Frankfurt (Oder)

Infos zum Thema Gewährleistung

Begriff Gewährleistung

Gewährleistung ist der Oberbegriff für Rechte, die man hat, wenn eine Leistung mangelhaft ist. Gewährleistung ist beim Kaufvertrag am bekanntesten, es gibt aber auch bei anderen Verträgen Regelungen zur Gewährleistung (z. B. beim Werkvertrag, Mietvertrag oder Leihvertrag). Begrifflich muss die Gewährleistung von der Garantie abgegrenzt werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Sache bei Übergabe. Gewährleistung besteht meist zwei Jahre. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Vereinbarung zwischen Vertragsparteien und bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit der Sache für einen bestimmten Zeitraum.

Gewährleistungsrechte und Voraussetzung für Gewährleistung

Die Gewährleistung beinhaltet unterschiedliche Rechte, die man geltend machen kann. Zu den Gewährleistungsrechten gehören Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt, das Recht auf Selbstvornahme, aber auch Schadensersatzansprüche. Je nach Vertragsart unterscheiden sich die Rechte der Gewährleistung. Das Recht auf Selbstvornahme gibt es beispielsweise nur beim Werkvertrag, aber nicht beim Kaufvertrag. Egal welches Recht man im Rahmen der Gewährleistung geltend machen will: Die Möglichkeit, Gewährleistung geltend zu machen, muss immer eröffnet sein. Beim Kaufvertrag ist die Gewährleistung z. B. eröffnet, wenn der Kaufvertrag wirksam ist und nach Übergabe der Sache ein Sachmangel auftritt, vorausgesetzt die Gewährleistung ist nicht ausgeschlossen.

Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung kann gesetzlich und vertraglich ausgeschlossen sein. Gesetzlich ist die Gewährleistung z. B. ausgeschlossen, wenn der Käufer den Sachmangel vor Vertragsschluss kannte oder beim Handelsvertrag seine Rügeobliegenheit nicht erfüllt. Vertraglich ist die Gewährleistung nur ausgeschlossen, wenn die Parteien das vereinbart haben. Die Gewährleistung kann nicht immer vertraglich ausgeschlossen werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hat dem vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung verschiedene Grenzen gesetzt. Bei Verbraucherverträgen oder in AGB ist der Ausschluss der Gewährleistung z. B. nur in sehr engen Grenzen möglich.

Holen Sie sich juristische Hilfe!

Im Kaufrecht spielen Verkäufer oft mit der Unwissenheit der Kunden. Als Kunde müssen Sie aber z. B. beim Verbrauchsgüterkauf den Sachmangel in den ersten sechs Monaten nicht beweisen und haben bei der Nacherfüllung immer ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Neulieferung, wobei der Verkäufer sämtliche Kosten der Gewährleistung trägt. Lassen Sie sich also im Zweifel rechtlich beraten. Einen passenden Rechtsanwalt für Vertragsrecht finden Sie mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Gewährleistung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Gewährleistungsansprüche, Sachmangel.

FAQ zur Anwalt-Suche

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