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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Haftungsrecht

Rechtsanwältin Michaela Hocher
Weidenweg 1 B
18182 Rövershagen
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Raiffeisenstraße 23 a
55270 Klein-Winternheim
Rechtsanwalt Winfried Hilchenbach
Sebastianstraße 31
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Rechtsanwalt Christoph Kremer
Hansaallee 23
60322 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Stefan Horner
Schinderstraßl 36
84030 Ergolding
Rechtsanwalt Rainer Pesch
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Rechtsanwalt Dr. jur. Josip Kuvac
   (1 Bewertung)
Bockenheimer Landstraße 17/19
60325 Frankfurt am Main

Haftungsrecht: Regresspflicht ja oder nein

Grundlagen des Haftungsrechts

Das Haftungsrecht ist kein Rechtsgebiet im eigentlichen Sinne. Vielmehr werden unter dem Begriff "Haftungsrecht" all diejenigen Normen zusammengefasst, die die Haftung einer Person oder einer Gesellschaft begründen. Rechtsgrundlage kann dabei das Gesetz sein (gesetzliche Haftung z.B. beim Unfall) oder ein Vertrag (vertragliche Haftung) bzw. die Verletzung von vertraglichen Pflichten. Als Haftpflicht - umgangssprachlich wird der Begriff für die "Haftpflichtversicherung" verwendet - bezeichnet man juristisch korrekt die Pflicht einer Person, einem Dritten den Schaden (Personenschaden, Vermögensschaden oder Sachschaden) in Geld zu ersetzen, den man ihm durch sein Verhalten (Tun oder Unterlassen) zugefügt hat.

Grundbegriff der Haftung: Verschulden

Die Haftung nach dem deutschen Zivilrecht - ob gesetzlich oder vertraglich ist nicht ausschlaggebend - basiert auf dem Verschuldensprinzip. Grundsätzlich haftet nur wer schuldhaft ein Gesetz oder eine vertragliche Pflicht verletzt hat (Verschuldensprinzip). Grundsätzlich haftet also nach dem Haftungsrecht nur, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Gesetz oder eine Vertragspflicht verletzt. Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es natürlich auch: Eine Haftung ohne Verschulden kommt unter bestimmten Umständen als Gefährdungshaftung in Betracht, ist aber die Ausnahme (Tierhalterhaftung, Produkthaftung etc.).

Haftungsrecht und freie Berufe

Die Haftung für falsche Beratung oder falsche Behandlung ist ein wesentlicher Bereich des Haftungsrechts. Die Haftung trifft vor allem Angehörige der freien Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Steuerberater und wird dann als Haftungsrecht der Rechtsanwälte, als Haftungsrecht der Steuerberater und als Haftungsrecht der Wirtschaftsprüfer bezeichnet. Gegen Haftungsansprüche, die Mandanten gegen Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erheben können, können sich Angehörige dieser freien Berufe mit Hilfe einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Privatleute können sich hingegen mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, um nicht das Risiko einzugehen, im Haftungsfall plötzlich finanziell ruiniert zu sein.

Besonderer Tipp

Egal ob es um Haftungsrecht im privaten Kontext geht oder das Haftungsrecht im beruflichen Zusammenhang: Rechtzeitige Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt für Haftungsrecht ist immer hilfreich, damit es nicht durch Fehlverhalten zu einem noch größeren Schaden kommt. Denn es ist zum Beispiel der entstandene Schaden unverzüglich zu ermitteln und beispielsweise mittels Sachverständigengutachten die Beweisbarkeit des Schadens zu klären. Finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Haftungsrecht mit Hilfe des Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

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