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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Inkasso

Rechtsanwalt Martin Angermayr
Josef-Straße 74
86633 Neuburg a.d.Donau
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg
Rechtsanwalt Carsten Dorsch
Rüngsdorfer Straße 1 a
53173 Bonn
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Köpenicker Straße 25
12683 Berlin
Rechtsanwalt Dirk Heyn
Treskowallee 125
10318 Berlin

Rechtsinfos zum Thema Inkasso

Was ist Inkasso?

Inkasso ist eine Dienstleistung. Beim Inkasso kümmern sich Unternehmen, die Inkasso-Dienstleistungen anbieten, um den Forderungseinzug anderer Unternehmen. Man definiert Inkasso deshalb als geschäftsmäßiges Einziehen fremder Forderungen. Um als Unternehmen Inkasso betreiben zu dürfen, benötigt man eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Alle Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Inkasso haben, sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert. So können Unternehmen und Verbraucher leicht erkennen, ob es sich um rechtmäßiges Inkasso oder nicht rechtmäßiges Inkasso handelt.

Was tun Inkasso-Unternehmen, und was nicht?

Inkasso wird hauptsächlich eingesetzt, um Rechnungen, die trotz Mahnung und Fälligkeit noch nicht beglichen sind, außergerichtlich durchzusetzen. In den meisten Fällen macht das Inkasso-Unternehmen eine Forderung im Auftrag des Gläubigers zunächst geltend, indem es weitere Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt. Bleiben diese erfolglos, wird der Inkasso-Fall meistens vom Inkasso-Unternehmen an einen Rechtsanwalt abgegeben. Eine weitere Form des Inkasso ist der Kauf der Forderungen durch das Inkasso-Unternehmen (Factoring, Forderungskauf). Hier macht das Inkasso-Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend, weil es durch Forderungskauf selbst Inhaber der Forderung geworden ist.

Inkassogebühren

Beim Inkasso entstehen Kosten. Diese trägt zunächst das Unternehmen, das das Inkasso-Unternehmen beauftragt hat. Wenn der Schuldner sich im Verzug befindet, muss er diese Inkassokosten übernehmen (Verzugsschadensersatz). Aber Achtung: Nicht alle Positionen, die Inkasso-Unternehmen beim Inkasso als Inkassogebühren ansetzen, sind rechtmäßig. Beim Inkasso sind z. B. Schreibauslagen und Portoauslagen nur beschränkt zulässig. Komplett unzulässig sind dagegen beim Inkasso z. B. Gebühren für Telefon-Inkasso, Kosten für das Zusenden einer Forderungsaufstellung oder Kontoführungsgebühren. Ermittlungskosten und Bankrücklastschriftkosten sind beim Inkasso nur mit Nachweis zulässig.

Lassen Sie sich rechtlich beraten!

Inkasso ist also Teil des Forderungseinzugs und gehört bei vielen Unternehmen zum Debitorenmanagement. Es sind aber nicht alle geltend gemachten Forderungen rechtmäßig und bei den Inkassokosten sind die Inkasso betreibenden Unternehmen sehr erfinderisch. Haben Sie Post von einem Inkasso-Büro bekommen, lassen Sie sich deshalb von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Inkasso auskennt, und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Inkasso in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Forderungseinzug, Forderungseinzugsrecht, Inkassorecht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Inkasso für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Inkasso gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Inkasso helfen?