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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Inkasso

Rechtsanwalt Roy Felgner
Friedrich-Ebert-Damm 145
22047 Hamburg
Rechtsanwalt Oliver Wanke
Mönchsondheimer Straße 27
97346 Iphofen
Rechtsanwalt Stefan Krull
Wetzellplatz 2
31137 Hildesheim
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Kerpstraße 11
53844 Troisdorf
Rechtsanwalt Felix Meyer
Lange Straße 106
27749 Delmenhorst
Rechtsanwältin Diana Cosic
Bismarckstraße 14
35037 Marburg
Rechtsanwalt Gisbert Kuhtz
Salzstraße 35
06618 Naumburg (Saale)
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. André Höhne
Lindenstraße 10
06749 Bitterfeld-Wolfen
Rechtsanwalt Claude F. Leyer
Schwarzburgstraße 10
60318 Frankfurt am Main

Rechtsinfos zum Thema Inkasso

Was ist Inkasso?

Inkasso ist eine Dienstleistung. Beim Inkasso kümmern sich Unternehmen, die Inkasso-Dienstleistungen anbieten, um den Forderungseinzug anderer Unternehmen. Man definiert Inkasso deshalb als geschäftsmäßiges Einziehen fremder Forderungen. Um als Unternehmen Inkasso betreiben zu dürfen, benötigt man eine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Alle Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Inkasso haben, sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert. So können Unternehmen und Verbraucher leicht erkennen, ob es sich um rechtmäßiges Inkasso oder nicht rechtmäßiges Inkasso handelt.

Was tun Inkasso-Unternehmen, und was nicht?

Inkasso wird hauptsächlich eingesetzt, um Rechnungen, die trotz Mahnung und Fälligkeit noch nicht beglichen sind, außergerichtlich durchzusetzen. In den meisten Fällen macht das Inkasso-Unternehmen eine Forderung im Auftrag des Gläubigers zunächst geltend, indem es weitere Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt. Bleiben diese erfolglos, wird der Inkasso-Fall meistens vom Inkasso-Unternehmen an einen Rechtsanwalt abgegeben. Eine weitere Form des Inkasso ist der Kauf der Forderungen durch das Inkasso-Unternehmen (Factoring, Forderungskauf). Hier macht das Inkasso-Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend, weil es durch Forderungskauf selbst Inhaber der Forderung geworden ist.

Inkassogebühren

Beim Inkasso entstehen Kosten. Diese trägt zunächst das Unternehmen, das das Inkasso-Unternehmen beauftragt hat. Wenn der Schuldner sich im Verzug befindet, muss er diese Inkassokosten übernehmen (Verzugsschadensersatz). Aber Achtung: Nicht alle Positionen, die Inkasso-Unternehmen beim Inkasso als Inkassogebühren ansetzen, sind rechtmäßig. Beim Inkasso sind z. B. Schreibauslagen und Portoauslagen nur beschränkt zulässig. Komplett unzulässig sind dagegen beim Inkasso z. B. Gebühren für Telefon-Inkasso, Kosten für das Zusenden einer Forderungsaufstellung oder Kontoführungsgebühren. Ermittlungskosten und Bankrücklastschriftkosten sind beim Inkasso nur mit Nachweis zulässig.

Lassen Sie sich rechtlich beraten!

Inkasso ist also Teil des Forderungseinzugs und gehört bei vielen Unternehmen zum Debitorenmanagement. Es sind aber nicht alle geltend gemachten Forderungen rechtmäßig und bei den Inkassokosten sind die Inkasso betreibenden Unternehmen sehr erfinderisch. Haben Sie Post von einem Inkasso-Büro bekommen, lassen Sie sich deshalb von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Inkasso auskennt, und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Inkasso in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Forderungseinzug, Forderungseinzugsrecht, Inkassorecht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?