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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Internationales Erbrecht

Rechtsanwalt Ralf Becker
Kaiserstraße 67
69115 Heidelberg
Rechtsanwalt Frank Müller
Berliner Straße 51
60311 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Beate Gast
Putzbrunner Straße 17
85521 Ottobrunn (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Gert Grey
Poststraße 101
53840 Troisdorf
Rechtsanwalt Hartmut Ahnsehl
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau

Erbanfall mit internationalem Bezug: Internationales Erbrecht

Was ist internationales Erbrecht?

Das nationale Erbrecht ist den meisten Menschen bekannt: Stirbt ein Deutscher mit Vermögen in Deutschland, kommt das deutsche Erbrecht zur Anwendung. Es finden also die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung, wenn und soweit nicht ein Testament oder ein Erbvertrag etc. des Erblassers Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften treffen. Verstirbt jedoch ein Ausländer in Deutschland, verstirbt ein deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland dort oder befindet sich das Vermögen eines Erblassers (teils) im Ausland, stellt sich die Frage: Welches Erbrecht kommt nur zur Anwendung und warum? Bei der Beantwortung dieser Frage sollte - vor allem wenn es um größere Vermögenswerte (Immobilien, Aktienvermögen, Unternehmensanteile etc.) geht - der Rat eines Rechtsanwaltes eingeholt werden, der das internationale Erbrecht zuverlässig beurteilen kann.

Unterschiedliche Methoden das anwendbare Erbrecht zu bestimmen

Problematisch ist, dass in unterschiedlichen Ländern bzw. Rechtskreisen unterschiedliche Regelungen gelten, wie das anwendbare Erbrecht bei Auslandsbezug des Erbfalls ermittelt wird. So wird teilweise nach Staatsangehörigkeit des Erblassers das anwendbare Erbrecht ermittelt, teilweise danach, wo sich der letzte Wohnsitz des Erblassers befand - jeweils Prinzip der Nachlasseinheit. Andere Rechtssysteme (z.B. in Frankreich) stellen auf Belegenheit für Immobilien ab und auf den letzter Wohnsitz bzw. dauerhaften Aufenthaltsort des Erblassers für den beweglichen Nachlass. Wird auf die Belegenheit des Nachlasses abgestellt, sprechen Juristen auch von "lex rei sitae".

Internationales Erbrecht regelt welches Recht zur Anwendung kommt

Das internationale Erbrecht hat selbst keinen materiellrechtlichen bzw. erbrechtlichen Inhalt. Vielmehr legt das internationale Erbrecht (in Deutschland im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, EGBGB) nur fest, welches nationale Recht in welchem Fall zur Anwendung kommt und in welchem Land das Nachlassgericht anzurufen ist. Da mit zunehmender Globalisierung das Auslandsvermögen national und international immer mehr an Bedeutung gewinnt, bekommt auch das internationale Erbrecht immer mehr Bedeutung.

Besonderer Tipp

Sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Verwaltung und Abwicklung eines Nachlasses im Ausland ist der Rat eines Rechtsanwaltes für internationales Erbrecht in der Tat oft bares Geld wert. Sein Rat kann Ihnen dazu verhelfen, dass Sie beispielsweise das Erbe einen Verwandten im Ausland tatsächlich antreten können - oder es ausschlagen können, wenn es mehr Kosten verursacht als Nutzen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für das internationale Erbrecht einfach über den Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

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