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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Kaufvertrag

Rechtsanwalt Oliver Wanke
Mönchsondheimer Straße 27
97346 Iphofen
Rechtsanwältin Claudia Richter
Ländchesweg 15
65719 Hofheim am Taunus
Rechtsanwalt Daniel Petrovic
Mauerstraße 36
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Daniel Frick
Petersstraße 15
04109 Leipzig
Rechtsanwalt Wolfgang Declair
Rodenkirchener Straße 57
50997 Köln
Rechtsanwältin Katja Spies
Königsteiner Straße 139
65929 Frankfurt am Main

Rechte und Pflichten beim Kaufvertrag

Kaufvertrag nicht immer schriftlich abzuschließen

Der Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem Käufer und Verkäufer Waren gegen Geld austauschen. Der Käufer hat beim Kaufvertrag deshalb Anspruch auf Übereignung der mangelfreien (Kauf-)Sache, der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Kaufvertrag ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Also kann der Kaufvertrag schriftlich, mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Konkludent kommt ein Kaufvertrag z. B. im Supermarkt zustande, wenn Dinge auf das Kassenband gelegt werden.

Rechtsgrundlage für den Kaufvertrag

Geregelt ist der Kaufvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Entscheidend für den Erfüllungsanspruch von Käufer und Verkäufer sind aber in erster Linie weder die allgemeinen noch die speziellen Regelungen des BGB zum Kaufvertrag, sondern der Inhalt des konkret abgeschlossenen Kaufvertrags! Nur wenn der Kaufvertrag z. B. zum Erfüllungsort, zur Fälligkeit oder Gewährleistung keine Regelung enthält, greift das Gesetz.

Grenzen der Vertragsfreiheit beim Kaufvertrag

Für bestimmte Vertragsarten hat der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit für den Kaufvertrag aber eingeschränkt: Werden z. B. die Nebenbestimmungen zum Kaufvertrag in AGB geregelt, dürfen diese nicht unangemessen benachteiligend sein. Daneben gelten für einen Kaufvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher (Verbrauchsgüterkauf) weitere Besonderheiten, die u. a. auf die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EU zurückgehen.

Erfüllung und Nacherfüllung im Kaufvertrag

Als Käufer hat man beim Kaufvertrag den Anspruch auf Übereignung und Übergabe der mangelfreien Sache. Ist die gekaufte Sache aber mangelhaft, bleibt der ursprüngliche Erfüllungsanspruch aus dem Kaufvertrag bestehen, da der Verkäufer noch nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Käufer hat dann allerdings weitere Ansprüche, und zwar aus der Gewährleistung. Beim Kaufvertrag kann der Käufer bei mangelhafter Ware erst Nacherfüllung verlangen. Bleibt das erfolglos, kann er den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Sie haben Fragen zum Kaufvertrag?

Sie wollen wissen, wer die Beweislast beim Kaufvertrag für einen Sachmangel trägt? Sie wollen wissen, wann Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können oder welche Ansprüche Sie aus einer Garantie bzw. aus der Gewährleistung haben? Sie haben einen Kaufvertrag abgeschlossen und der Verkäufer behauptet, die Sache sei mangelfrei, oder verweigert die Nacherfüllung? Oder sind Sie Verkäufer und benötigen Hilfe beim Forderungseinzug (Inkasso) , weil Ihr Kunde nicht zahlt?

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FAQ zur Anwalt-Suche

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