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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Kindergeld

Rechtsanwalt Marco Jung
Köpenicker Straße 25
12683 Berlin
Rechtsanwalt Randolf Kluge
Eilenburger Straße 34
04509 Delitzsch
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Karl-Marx-Straße 214
12055 Berlin
Rechtsanwältin Gesa Hermsen
Obere Königsstraße 15
34117 Kassel
Rechtsanwältin Ina Hartjen
Manfred-Samusch-Straße 1
22926 Ahrensburg
Rechtsanwalt Gert Paulus
Hallesche Straße 13
06618 Naumburg (Saale)
Rechtsanwalt Jan Hoerner
Museumstraße 31
22765 Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch
Franz-Fischer-Straße 17 a
6020 Innsbruck
Rechtsanwältin Viola Rönsch
Straße der Republik 13
65203 Wiesbaden
Rechtsanwalt Thorsten Franzmann
Flugplatzstraße 2
55743 Idar-Oberstein

Die wichtigsten Infos zum Kindergeld

Was ist das Kindergeld?

Allgemein bezeichnet man als Kindergeld staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte in Geld, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen. Das Kindergeld ist dabei entgegen der weitverbreiteten Meinung keine Sozialleistung wie das Insolvenzgeld oder die Erwerbsminderungsrente, sondern als Bestandteil des Familienleistungsausgleichs eine familienpolitisch begründete Transferleistung. Als steuerliche Ausgleichszahlung soll das Kindergeld vom Geburtsmonat an die Grundversorgung der Kinder sicherstellen, die in Deutschland leben. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Zuständig für die Auszahlung sind in der Regel die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Die Höhe des Kindergelds wird regelmäßig angepasst, wie z. B. 2015 mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression und der Anpassung von Familienleistungen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Für das Kindergeld gibt es zwei gesetzliche Grundlagen. Abhängig davon, ob man beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist, richtet sich der Anspruch auf Kindergeld entweder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG). Der rechtliche Anspruch auf Kindergeld entsteht zwar automatisch, wenn seine Voraussetzungen vorliegen, das Kindergeld muss aber schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden, damit es zur Auszahlung kommen kann. Grundsätzlich haben Eltern, Adoptiveltern oder Pflegeeltern eines Kindes Anspruch auf Kindergeld. Wurde das Kind von Stiefeltern oder Großeltern in deren Haushalt aufgenommen, können sie ebenfalls einen Antrag auf Zahlung von Kindergeld stellen. Nach der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommenssteuergesetztes bleibt der Anspruch Kindergeld übrigens sogar bestehen, wenn das Kind vermisst wird oder ins Ausland entführt wurde.

Bis wann wird Kindergeld gezahlt?

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes bezahlt. Ob danach noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, hängt von der Erwerbstätigkeit bzw. Erwerbslosigkeit des Kindes ab: Für arbeitslose Kinder besteht bis zum 21. Lebensjahr ein Anspruch auf Kindergeld, Kinder in der Ausbildung (Studium etc.) bekommen bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.

Holen Sie sich Expertenrat!

Gerade nach dem 18. Lebensjahr bestehen beim Kindergeld viele Einschränkungen, die unter Umständen dazu führen können, dass das Kindergeld plötzlich nicht mehr ausgezahlt wird, obwohl ein Anspruch darauf besteht. Bei Fragen rund um das Kindergeld – wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der sich mit diesem Thema auskennt und finden Sie ihn mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Kindergeld für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Kindergeld gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Kindergeld helfen?