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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Maklerrecht

Rechtsanwalt Thomas Knabe-Horn
Reilstraße 87
06114 Halle (Saale)

Informationen zum Maklerrecht

Rechtsprobleme, die mit der Tätigkeit eines Maklers in Zusammenhang stehen, fallen unter den Begriff des Maklerrechts. Dabei ist das Maklerrecht im technischen Sinne kein offizielles Rechtsgebiet. Es gelten hauptsächlich die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Maklervertrag oder „Mäklervertrag“ in §§ 652 ff. BGB. Ein spezielles Maklergesetz gibt es in Deutschland im Gegensatz zu Österreich nicht. Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Durch den Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Makler eine Vergütung zu bezahlen, wenn er den Abschluss eines bestimmten Vertrages vermittelt oder nachweist, dass er die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages geschaffen hat. Die vereinbarte Vergütung wird Maklerlohn genannt.

Besondere Bedeutung oder Bekanntheit erlangt der Makler im Bereich der Immobilienvermittlung (Wohnungsmakler). Der Maklerlohn ist bei der Vermittlung von Mietimmobilien dabei auf zwei Monatsmieten begrenzt. Ebenso den Vorschriften des BGB unter fällt grundsätzlich der Versicherungsmakler.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Maklerrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Maklercourtage, Maklergebühr, Maklervertrag, Provisionsanspruch.

FAQ zur Anwalt-Suche

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