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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Markenrecht

Rechtsanwalt Mario Meyen
Batteriestraße 1
41460 Neuss
Rechtsanwalt Wolfgang Reich
Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Thomas Hess
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwältin Katrin Muno
Weidenröschenweg 5
51519 Odenthal
Rechtsanwältin Vera Hacke
Seydelstraße 15
10117 Berlin
Rechtsanwältin Johanna Feuerhake
Obere-Masch-Straße 22
37073 Göttingen

Markenrecht: Schutz Ihres geistigen Eigentums

Markenrecht in Deutschland

Das Markenrecht ist in Deutschland in erster Linie im Markengesetz (MarkenG) kodifiziert. Es enthält alle wesentlichen Vorschriften zum Thema Marke: Entstehung des Markenschutzes, Schutzwirkung der Marke und rechtliche Ansprüche gegen Beeinträchtigungen der Marke. Unterschieden wird im Markenrecht in Deutschland zwischen Wortmarken, Bildmarken und Wortbildmarken, Hörmarken oder Farbmarken und Geruchsmarken.

Markenrecht und Markenklassen

Der Schutz des Markenrechts entsteht in der Regel durch Eintragung in ein Markenregister (Registermarken). In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig (DPMA), die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben. Begehrt man als Markeninhaber Schutz für eine europäische Marke (Gemeinschaftsmarke, EU-Marke), ist diese Markenanmeldung einfach und schnell via elektronischer EU-Markenanmeldung beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt ) möglich. Begehrt man internationalen Markenschutz bietet sich die Möglichkeit eine sogenannte IR- Marke anzumelden oder in einzelnen Ländern Markenschutz zu beantragen.

Daneben ist die Entstehung von Markenschutz auch durch den Gebrauch einer Marke möglich. Markenschutz einer entsteht allerdings nur bei einer gewissen Bekanntheit in relevanten Marktkreisen (Notorietätsmarken) bezeichnet. Der Schutz der eigetragenen Marke hat augenscheinliche Vorteile: Der Zeitpunkt der Eintragung bzw. der Anmeldung zur Eintragung ist nachweisbar. Damit kann im Streitfall nachgewiesen werden, wer nach dem Prioritätsprinzip den Markenschutz für seine Marke in Anspruch nehmen kann. Die Eintragung einer Marke erfolgt für verschiedene Markenklassen. In der Gebühr für die Anmeldung einer Marke bei DPMA ist die Eintragung der Marke in drei Markenklassen enthalten, gegen Gebühr kann der Schutz der Marke auf weitere Markenklassen ausgedehnt werden.

Ansprüche im Markenrecht: Unterlassung, Löschung, Widerspruch

Ist die Marke eingetragen, kann Sie dennoch von Dritten rechtswidrig beeinträchtigt werden (z. B. durch Markenpiraterie). Um Beeinträchtigungen zu verhindern empfiehlt sich eine professionelle Markenüberwachung z. B. durch einen Rechtsanwalt, um früh mögliche Ansprüche wegen Markenrechtsverletzungen (Unterlassung oder auch Löschung) geltend machen zu können. Innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung einer möglichweise kollidierenden Marke kann ein Markenrechtsinhaber außerdem Widerspruch gegen die Eintragung der anderen Marke erheben.

Besonderer Tipp

Viele Angelegenheiten im Markenrecht kann man selbst erledigen. Die Eintragung einer Marke kann man grundsätzlich ohne Rechtsanwalt vornehmen. Allerdings kann Ihnen ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das Markenrecht bei der Antragstellung behilflich sein und im Vorfeld eine professionelle Markenrecherche durchführen. Diese professionelle Recherche sichert Sie gegen späteren Ärger mit Inhabern anderer Marken ab, die möglicherweise Ihrer Marke gleichen. Nach erfolgreicher Anmeldung kann ein Rechtsanwalt zudem die Markenüberwachung übernehmen und Verlängerungen des Markenschutzes nach Ablauf von 20 Jahren Schutzdauer erledigen.

Einen Rechtsanwalt, der Sie zuverlässig im Markenrecht beraten und vertreten kann finden Sie problemlos über den Anwalt-Suchservice.

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FAQ zur Anwalt-Suche

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