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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Plagiat

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August-Bebel-Straße 63
04275 Leipzig
Rechtsanwalt Knut Winkler
Auricher Straße 2
26721 Emden
Rechtsanwältin Maren Mauck
Brandenburger Straße 69
14467 Potsdam
Rechtsanwältin Vera Hacke
Seydelstraße 15
10117 Berlin

Informationen zum Thema Plagiat

Der Begriff "Plagiat"

Auch wenn das Plagiat in der Literatur am bekanntesten ist, kann das Plagiat genauso gut in der Kunst, in der Musik oder bei Marken vorkommen. Der Begriff Plagiat geht dabei bereits bis auf die Antike zurück: Übersetzt bedeutet der lateinische Begriff "plagiarius" Seelenverkäufer oder Menschenräuber. Der französische Begriff "plagiaire" als "Dieb geistigen Eigentums" kommt der Bedeutung im Deutschen hingegen schon sehr nahe. Denn allgemein versteht man unter einem Plagiat die bewusste Anmaßung der Urheberschaft fremden geistigen Eigentums. Hierbei kann es sich z.B. in der Literatur sowohl um ganze Werke als auch nur um Teile aus einem Werk handeln. Allerdings muss man aber zwischen der rechtswidrigen Übernahme fremder geistiger Leistungen als Plagiat und der legitimen Übernahme unterscheiden. Werden z.B. Teile aus fremden Textwerken (Doktorarbeit, Roman, Gedicht etc.) übernommen und entsprechend gekennzeichnet (Zitierfreiheit bei gleichzeitiger Nennung des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz), ist die Übernahme fremden geistigen Eigentums kein Plagiat.

Plagiat als Urheberrechtsverletzung

Der Begriff Plagiat geht zwar bis auf das altrömische Strafrecht zurück, er wird aber weder im geltenden Urhebergesetz verwendet noch enthält ein anderes Gesetz eine entsprechende Legaldefinition für das Plagiat. Trotzdem handelt es sich bei einem Plagiat mittlerweile um einen rechtlichen Fachbegriff, der häufig für eine besondere Form der Urheberrechtsverletzung verwendet wird. Mit einem Plagiat können außerdem Patentrechte, Marken oder Designs verletzt werden.

Rechtsfolgen beim Plagiat

Rechtlich kann ein Plagiat verschiedene Folgen haben: Die Verletzung eines Urheberrechts, eines Markenrechts, Patents oder Designrechts führt meist zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen des Rechtsinhabers, aber z.B. auch zu Ansprüchen auf Vernichtung von Plagiaten (z.B. im Markenrecht) . In der Wissenschaft kann ein Plagiat zudem gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder das Universitätsrecht verstoßen. Das kann die Kündigung oder die Aberkennung eines Titels zur Folge haben.

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