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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Private Krankenversicherung

Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken
Rechtsanwalt Axel Becking
Alter Kornmarkt 1
93047 Regensburg
Rechtsanwalt Jens Schlünsen
Ulzburger Straße 453
22846 Norderstedt
Rechtsanwalt Daniel Harfst
Heringsbrunnengasse 9-11
55116 Mainz
Rechtsanwalt Guido Lenné
Brienner Straße 44
80333 München (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Norbert Grossmann
Theresienstraße 12
82319 Starnberg
Rechtsanwalt Marc Scheffler
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Rechtsanwalt Bodo K. Seidel
Karl-Marx-Allee 90a
10243 Berlin

Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?

Abschließen können Sie eine private Krankenvollversicherung, wenn Sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Dies trifft auf Sie zu, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
  • Selbstständige,
  • Beamte und andere Personen mit Beihilfeanspruch,
  • Arbeitnehmer mit Einkommen, dass die Jahresentgeltgrenze übersteigt (in 2014 lag diese bei 53.550 Euro),
  • kein Einkommen oder Einkommen unter Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro / Monat),
  • Studenten (auf Antrag Befreiung von der Versicherungspflicht möglich).

Sonderregeln gibt es für freiberufliche Künstler und Journalisten. Diese müssen sich in der Künstlersozialkasse versichern, können aber bei einem Einkommen von über 53.550 Euro in die private Krankenversicherung wechseln. Die Künstlersozialkasse zahlt dann einen dem Arbeitgeberanteil entsprechenden Zuschuss zu den Beiträgen.

Wonach richtet sich die Höhe meines Beitrags?

Wie hoch Ihre Prämie in der privaten Krankenversicherung ist, richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter und Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Sie selbst können bei Vertragsabschluss darüber entscheiden, wie umfangreich Ihr Versicherungsschutz sein soll. So können Sie wählen, wieviel Prozent der Kosten für Zahnersatz oder Brillengläser Ihre Versicherung bezahlen soll. Es gibt Versicherungen, deren Umfang dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, und andere, bei denen weit mehr Leistungen abgedeckt sind. Preisgünstige Modelle enthalten oft zum Beispiel keine Abdeckung für Hilfsmittel wie Rollstühle, Krücken und Gehhilfen oder bezahlen keine Krankengymnastik. Auch der Einschluss von Heilpraktikerleistungen, Krankenhaustagegeld, dem Zweibettzimmer im Krankenhaus und der "Chefarztbehandlung" ist Vereinbarungssache und wirkt sich auf den Beitrag aus. Mit höherem Lebensalter steigen in der privaten Krankenkasse meist die Beiträge. Allerdings bieten viele Versicherer spezielle Tarife an, um sich gegen hohe Beitragssteigerungen im Alter abzusichern. Hier sind in gewissem Umfang dann zusätzliche Beiträge zu bezahlen.

Basistarif

Seit 1. Januar 2009 gibt es den Basistarif in der privaten Krankernversicherung. Die Versicherungsgesellschaften müssen diesen Tarif anbieten. Darin sind Leistungen versichert, die denen der gesetzlichen Krankenkasse entsprechen. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind nicht gestattet. Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme im Basistarif erfüllen, muss die Gesellschaft Ihrer Wahl Sie versichern.

Dies gilt zum Beispiel für:
  • Personen ohne Krankenversicherungsschutz mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen,
  • ebensolche Personen, die früher privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) systematisch zuzuordnen sind.

Auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Personen dürfen innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihrer freiwilligen Versicherung in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Wechsel Privat - Gesetzlich

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Zurückwechseln von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. So kann ein Arbeitnehmer zum Beispiel durch Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze beim Einkommen oder durch Arbeitslosigkeit wieder versicherungspflichtig werden.

Ihre Kinder sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in der Familienversicherung mit abgesichert. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung; hier ist für jedes Familienmitglied ein eigener Betrag zu zahlen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Private Krankenversicherung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Gesundheitsfragen, Privates Krankenversicherungsrecht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?