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66111 Saarbrücken
Rechtsanwältin Johanna Gabriele Turba
Hausinger Straße 6
40764 Langenfeld (Rheinland)

Gesetzliche Rentenversicherung, Riester, Rürup und Co.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Die rechtlichen Grundlagen der Rentenversicherung - vor allem die der gesetzlichen Rentenversicherung - finden sich im sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI).

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Sicherungssystem, das durch den Staat geschaffen wurde. Es stellt sicher, dass man nach Ende seiner Berufstätigkeit eine Rente bekommt und nicht sein ganzes Leben lang arbeiten muss. Für die gesetzliche Rentenversicherung gibt es eine grundsätzliche Versicherungspflicht.

Arten der gesetzlichen Rentenversicherungen

Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst mehrere Arten der Rente: Die Rente wegen Alters (Altersrente), die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) , die Rente wegen Todesfall (Witwenrente/Witwerrente), die Waisenrente und die Erziehungsrente.

Die Altersrente wird beispielsweise erst in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hat. Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung vor allem durch ein Umlageverfahren. Die jetzigen Arbeitnehmer, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, finanzieren damit die Renten derjenigen, die nicht mehr am Arbeitsleben teilnehmen. Wer aktuell Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leistet, erwirbt damit aber auch einen Anspruch auf die eigene Rente (Rentenanspruch).

Die private Rentenversicherung als Ergänzung

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die private Rentenversicherung eine freiwillige Möglichkeit zur Altersvorsorge dar. In Zeiten, in denen "gesetzliche Renten als nicht mehr sicher" gelten, erfreuen sich private Renten großer Beliebtheit. Der Versicherungsnehmer schließt für die private Rentenversicherung mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag, der gewährleistet, dass bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze eine Rente gezahlt wird. Dafür leistet der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge an den Versicherungsgeber. Die Riester-Rente zählt beispielsweise zu den privaten Rentenversicherungen. Sie wird durch den Staat gefördert, beispielsweise durch staatliche Zulagen oder durch den Sonderabgabenabzug. Ebenso ist die Rürup-Rente eine Form der privaten Altersvorsorge.

Der besondere Tipp

Beide Erscheinungsformen der Rentenversicherung haben eines gemeinsam: Sie haben großen Einfluss auf das Leben nach der Berufstätigkeit. Unaufmerksamkeiten beim Vertragsschluss oder Fehleinschätzungen hinsichtlich der Beitragszeiten können teure Folgen haben. Außerdem sind beide Formen der Rentenversicherung wichtig, wenn es um den Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung geht. Denn Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Rentenversicherung werden grundsätzlich in den Versorgungsausgleich miteinbezogen.

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