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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Rentenversicherungsrecht

Rechtsanwalt Dipl.-Betriebsw. (BA) Michael Loewy
Herzog-Wilhelm-Straße 61a
38667 Bad Harzburg
Rechtsanwalt Bernhard Gaßen
Brüsseler Platz 10
50672 Köln
Rechtsanwalt Thomas Stamm
Johannisstraße 12
07743 Jena
Rechtsanwalt Ulrich Neft
Afdener Straße 24 a
52134 Herzogenrath
Rechtsanwalt Roland Tilch
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
Rechtsanwalt Michael Windisch
Schumannstraße 12
08056 Zwickau

Rentenversicherungsrecht - Kurzinfo:

Das Rentenversicherungsrecht ist Teil des Rentenrechts und befasst sich unter anderem mit Regelungen, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung normieren. Die Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), für das Rentenversicherungsrecht insbesondere im SGB VI. Die gesetzliche Rentenversicherung deckt zahlreiche Fälle ab, in denen Personen einen Anspruch auf Auszahlung einer Rente haben.

Arten der Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten. Die wichtigste Rente ist die Altersrente. Daneben kommt der Hinterbliebenenrente und der Rente wegen Erwerbsminderung große Bedeutung zu. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitgliedschaft ergibt sich entweder aus dem Gesetz (beispielsweise Arbeitnehmer) oder wenn man freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Maßgeblich für die spätere Auszahlung einer Rente ist das Versicherungskonto. Die Altersrente wird in voller Höhe ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer grundsätzlich die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist einer frühere Auszahlung möglich.

Berufliche und Medizinische Rehabilitation

Im Fall eines Unfalls oder der Krankheit von Rentenversicherten kann die gesetzliche Rentenversicherungen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bereitstellen. Darunter fallen beispielsweise stationäre oder ambulante Behandlungen, Reisekosten oder Wohnungshilfen. Durch diese Leistungen soll der Versicherte wie in das Berufsleben einsteigen können. Eine Rente wegen Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsunfähigkeit („Frührente“) soll so verhindert werden. Nimmt der Versicherte wieder einen Beruf auf, so enden die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Rentenversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erziehungsrente, Grundsicherung, Halbwaisenrente, Hinterbliebenenrente, Waisenrente, Witwenrente.

FAQ zur Anwalt-Suche

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