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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Scheidung

Rechtsanwalt Volker Koch
Kaiserstraße 54b
66849 Landstuhl
Rechtsanwalt Andreas Kappes
Frankfurter Straße 26
64293 Darmstadt
Rechtsanwalt Matthias Schwarz
Schleusberg 4-6
24534 Neumünster
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Rechtsanwalt Axel Wernitz
Nürnberger Straße 5
86720 Nördlingen
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwältin Claudia Walter
Friedrichstraße 22 a
15537 Erkner
Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Leonorenstraße 102
12247 Berlin

Scheidung: Was Sie beachten müssen

Haben Sie sich "auseinander gelebt" - oder ist ein Leben mit Ihrem bisherigen Ehepartner aus anderen Gründen nicht mehr möglich? Eine Scheidung schafft klare Verhältnisse und gibt die Möglichkeit für einen Neuanfang. Allerdings hat sie auch einschneidende Konsequenzen - für das Leben, die Finanzen und die Familie. Wer eine Scheidung in Erwägung zieht, sollte sich beraten lassen - am besten von einem auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Wie die Scheidung vorbereiten?

Der Gesetzgeber hat die Scheidung einer Ehe von verschiedenen Voraussetzungen abhängig gemacht. Generell kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und man auch davon ausgehen muss, dass das so bleibt. Dies nennt man auch das Zerrüttungsprinzip. Eine wichtige Rolle spielt die Zeitdauer der Trennung. Hier muss man allerdings Unterschiede machen, denn je nachdem, wie lange die Trennung gedauert hat, werden unterschiedliche Anforderungen an die "Zerrüttung" der Ehe gestellt.

Scheidung verkürzen oder hinauszögern

Leben Sie kürzer als ein Jahr in Trennung? Dann können Sie sich nur unter ganz besonderen Umständen scheiden lassen, weil ein Härtefall vorliegt. Das ist der Fall, wenn es Gründe in der Person Ihres Partners gibt, die ein weiteres Zusammenleben völlig unzumutbar machen. Das bedeutet: Ein Härtefall liegt nicht vor, weil Sie schnell mit Ihrem neuen Partner zusammen ziehen oder diesen heiraten wollen. Wohl aber, wenn Ihr Partner Ihnen oder Ihren Angehörigen gegenüber gewalttätig wird, massiv suchtkrank ist oder gleich nach der Trennung seinen neuen Partner mit in die gemeinsame Wohnung aufgenommen hat. In vielen Fällen soll eine Scheidung aber auch hinausgezögert werden. Auch hierfür gibt es unter Umständen Mittel und Wege.

Mit Trennungsjahr scheiden lassen ohne Zustimmung vom Partner

Leben Sie mindestens ein Jahr getrennt? Dann wird es einfacher. Sie können sich einverständlich oder mit Zustimmung des Partners scheiden lassen, da in diesem Fall von einer Zerrüttung der Ehe ausgegangen wird. Will nur einer von Ihnen die Scheidung, wird es trotz Ablauf der Einjahresfrist schwierig: Dann muss er begründen und ggf. beweisen, warum die Ehe so zerrüttet ist, dass er oder sie nicht mehr will.

Nach drei Jahren Trennung kann "automatisch" Scheidung erfolgen

Sind Sie bereits seit über drei Jahren getrennt? Nun wird per Gesetz "unwiderlegbar vermutet", dass Ihre Ehe gescheitert ist (§ 1566 Absatz 2 BGB).

Wer kann eine Scheidung ablehnen?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Familiengericht tatsächlich eine Scheidung ablehnt, obwohl die Ehe zerrüttet ist. Die kann z.B. passieren, wenn es zum Schutz der gemeinsamen Kinder erforderlich ist, die Ehe beizubehalten. Auch der Schutz des nicht scheidungswilligen Ehegatten kann ein Grund sein. Hier geht es allerdings beide Male um absolute Ausnahmefälle - um Dinge wie lebensgefährliche Krankheiten oder Selbstmordgefahr. Ein Ausnahmethema, dass ggf. mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht besprochen werden muss.

Was heißt Trennung genau?

Trennung bedeutet, dass keine "häusliche Gemeinschaft" mehr besteht. Dies kann sich darin äußern, dass einer aufgrund der Eheprobleme die gemeinsame Wohnung verlassen hat. Sie können aber auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben: Nicht nur Schlafen und Essen müssen dann getrennt erfolgen, es darf auch nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet oder für den anderen der Haushalt gemacht werden. Wenn einer für den anderen kocht, Geschirr spült und Wäsche wäscht, ist dies ein Zeichen für eine nicht zerrüttete Ehe.

Scheidung nur mit Anwalt - warum?

Eine einverständliche Scheidung bietet die Möglichkeit, alle aufkommenden Fragen über Trennungsunterhalt, (nachehelicher) Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht bzw. Umgangsrecht einvernehmlich zu klären. Ein im Familienrecht kompetenter Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die Punkte zu klären, die geregelt werden müssen, und Vereinbarungen zu treffen. So sparen alle Beteiligten Geld und Nerven.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Scheidung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ehescheidung, Scheidung Kosten, Scheidungsrecht, Scheidungsvereinbarung, Unternehmerscheidung.

FAQ zur Scheidung

Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung?
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen bei einer Scheidung?
Wie wird das Sorgerecht für die Kinder geregelt?
Wie wird der Unterhalt nach der Scheidung geregelt?