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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Schenkung

Rechtsanwalt Hans-Peter Grimm
Landauer Straße 25
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Christoph Gotzen
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis
Rechtsanwalt Dr. Uwe Rünger
Adelungstraße 16
64283 Darmstadt
Rechtsanwalt Jens A. Balkenhol
Schadowstraße 72
40212 Düsseldorf
Rechtsanwalt Tobias Rath
Flörsheimer Straße 7
60326 Frankfurt am Main
Rechtsanwältin Christine Obermeier
Marktplatz 6
92648 Vohenstrauß (Zweigniederlassung)
Rechtsanwältin Kirsten Höner-March
Eichwerder Straße 65
16225 Eberswalde
Edgar Rings
In der Reisbach 67
4760 Büllingen
Rechtsanwalt Jürgen Amrehn
Hauffstraße 6
73728 Esslingen am Neckar
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Hauptstraße 44
78183 Hüfingen (Zweigniederlassung)

Rechtsinfos zur Schenkung

Was ist eine Schenkung?

Charakteristisch für die Schenkung ist, dass es sich bei einer Schenkung um eine unentgeltliche Zuwendung handelt. Die Schenkung ist ein einseitig verpflichtender Vertrag mit der Besonderheit, dass nur der Schenker verpflichtet ist, eine Leistung zu erbringen. Der Beschenkte erhält das Geschenk hingegen ohne Gegenleistung.

Steuern sparen mit der Schenkung

Motive für eine Schenkung sind sehr unterschiedlich: Neben den kleinen Freuden des Alltags, den Klassikern Weihnachten und Geburtstag, ist die Steuerersparnis ein weiterer Grund für die Schenkung. So definiert das Steuerrecht die Schenkung als Vermögensübertragung unter Lebenden. Zwar ist die Schenkung selbst steuerpflichtig – als vorweggenommene Erbfolge ist die Schenkung oft steuergünstiger. Im Gegensatz zur Erbschaft gibt es bei der Schenkung innerhalb der Familie verschiedene Steuerfreibeträge, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Mit der Schenkung kann es deshalb gerade bei großen Vermögenspositionen zu einer enormen Steuerersparnis kommen.

Rechtliche Anforderungen an die Schenkung

Für den Vertrag der Schenkung (Schenkungsvertrag) gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eigene Vorschriften. Eine wichtige Regelung ist die Formvorschrift für die Schenkung. Grundsätzlich ist die Schenkung nur wirksam, wenn sie vor einem Notar erklärt wurde. Damit aber auch eine einfache Schenkung ohne erheblichen Aufwand möglich ist, kann der Formmangel durch Vollziehen der Schenkung geheilt werden. Die Schenkung ist rechtlich also wirksam, wenn die Schenkung entweder vor dem Notar erklärt wurde oder die geschenkte Sache übergeben und übereignet wurde (Handschenkung).

Grenzen der Schenkung

Aber die Schenkung hat auch Grenzen: Im Erbrecht gibt es z. B. den Pflichtteilsergänzungsanspruch, damit der Pflichtteil eines Erben nicht durch eine vorherige Schenkung komplett ausgehöhlt wird. Im Insolvenzrecht kann eine Schenkung hingegen nur unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

Lassen Sie sich vom Anwalt beraten!

Schenkung ist also nicht gleich Schenkung und nicht jede Schenkung ist so unkompliziert wie die Handschenkung zu Weihnachten. Suchen Sie sich deshalb bei Fragen zum Thema Schenkung rechtliche Unterstützung. Mit dem Anwalt-Suchservice finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Steuerrecht, Erbrecht oder Insolvenzrecht, der sich bei Schenkungen auskennt.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?